Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsfrau
VERLINDEN sieht die
Stadt in der Verantwortung, durch die sorgfältige Auswahl des Stromanbieters
und durch eine Entscheidung für Ökostrom und gegen Atomstrom ein Zeichen zu
setzen und Vorbild zu sein. Es gebe seriöse Berechnungen, nach denen es
volkswirtschaftlich deutlich günstiger sei, jetzt in den Klimaschutz zu
investieren, als später für die Folgen aufkommen zu müssen. Hier sei
langfristiges Denken gefordert. Hinsichtlich der jetzigen Ausschreibung frage
sie sich, warum es auf die Ausschreibung nur ein einziges Angebot gegeben habe.
Die Ausschreibungskriterien müssten nochmals kritisch geprüft werden um zu
klären, warum der gewünschte Wettbewerb mit vielen unterschiedlichen Angeboten
nicht zustande gekommen sei. Es sei zudem nicht notwendig gewesen, einen Berater
für die Ausschreibung heranzuziehen, es gebe einen Leitfaden des
Bundesumweltministeriums für die Ausschreibung von Ökostrom. Lüneburg hinke
beim Vergleich mit anderen Städten ähnlicher Größe energiepolitisch hinterher,
es würden zu wenige Synergieeffekte genutzt. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
dass die Verwaltung beim Ausschreibungsverfahren streng an Recht und Gesetz
gebunden sei. Dass nur ein Angebot eingegangen sei, liege auch daran, dass die
relativ geringe Abnahmemenge der Stadt für viele große Anbieter nicht
interessant sei. Dies sei in vergleichbaren Städten nicht anders gewesen. Es
wäre auch im Sinne der Stadt gewesen, ein breiteres Spektrum von Anbietern zu
haben. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung und drei
Gegenstimmen: Auf Grund des preiswertesten und
wirtschaftlichsten Angebots nach der europaweiten Ausschreibung erhält die E.ON
AVACON AG den Zuschlag für die Stromlieferung an städtische Abnahmestellen.
Gemäß Ausschreibung beginnt die Lieferung ab 01.01.2007 für die Dauer von 24
Monate mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Aufgrund
der höheren Lieferkosten für Ökostrom wird auf das Nebenangebot in den
Preisgruppen 1 und 2 (siehe Anlage) nicht zurück gegriffen. (14) |
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