Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ aufzustellen. Ziel der Planung war die Festsetzung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ sowie in der ersten Planungsphase Flächen für ein Hotel, Wohnen und Dienstleistungen. Planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist die zwischenzeitlich rechtswirksame 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ werden im
Kreuzungsbereich „Am Alten Eisenwerk/Auf der Hude/Bardowicker Wasserweg“
Randbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 55 „Hude“ und
Nr. 114 „Lünepark“ überplant und ersetzt. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.03. – 10.05.2005 Gelegenheit
erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde am 27.09.2005 über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen. Im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens wurde der
Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.11. – 14.12.2005 Gelegenheit geboten,
Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden am 07.11.2005 förmlich beteiligt. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sind Stellungnahmen vorgebracht worden, die zu einzelnen Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung geführt haben, durch die z.T.
Grundzüge der Planung berührt wurden. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner
Sitzung vom 18.07.2006 dem geänderten Auslegungsentwurf zugestimmt. Es wurde
daher gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung und eine
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurde der Öffentlichkeit in
der Zeit vom 03.08. – 04.09.2006 erneut Gelegenheit geboten, die
Planungen einzusehen und Anregungen/Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.07.2006
erneut förmlich beteiligt. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB vor dem
Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.
Beschlossen werden die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der
öffentlichen Auslegung vom 15.11. – 14.12.2005 und der erneuten
öffentlichen Auslegung vom 03.08. – 04.09.2006 und den Behörden- und
Trägerbeteiligungen vom 07.11.2005 und 25.07.2006. Der durch den Verwaltungsausschuss beschlossene
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen
Anregungen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht geändert. Die
Herstellung von zwei weiteren LKW-Stellplätzen wird im städtebaulichen Vertrag
mit dem Investor geregelt. Unmittelbar nach Satzungsbeschluss soll für den
vorgesehenen Einzelhandelsbetrieb die Baugenehmigung nach § 33 Abs. 1 BauGB
erteilt werden. In der beigefügten Erläuterung sind die zur Entwurfsfassung
und erneuten Entwurfsfassung eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Abwägungsvorschläge zusammengefasst. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
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