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Auszug - Zustimmung zur Ausgabe von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2076/06 Zustimmung zur Ausgabe von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rempel, Volker
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter LÖB bezweifelt, dass die genannten Ausgaben über- oder außerplanmäßig angefallen seien, sondern durchaus vorher hätten erkannt werden können. Es scheine sich hier eher darum zu handeln, Ausgaben aus dem eigentlichen Haushalt für 2006 fernzuhalten, um diesen genehmigungsfähig zu machen. Dies entspreche nicht den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

 

Das weist Oberbürgermeister MÄDGE entschieden zurück, weder sei der lange Winter mit sehr niedrigen Temperaturen vorhersehbar gewesen, noch der starke Anstieg der Energiepreise. Die erhöhten Reinigungskosten seien durch die PCB-Belastung in Schulen entstanden, die erst im Rahmen von Baumaßnahmen bekannt geworden sei. Der Kauf einer Drehleiter könne zwar durchaus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, gerade der Kauf zumindest des Fahrgestells vor der Erhöhung der Mehrwertsteuer zeuge aber von wirtschaftlichem Verhalten. Die Stadt habe im Vorjahr eine Abweichung von nur 0,2 % des Haushaltsvolumens gehabt, dies sei ein sehr gutes Ergebnis.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei drei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Den vorgenannten überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in der Gesamthöhe von 397.000,00 Euro und den außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 260.000,00 Euro wird zugestimmt.

 

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