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Auszug - Erstellung eines Lärmminderungsplanes gemäß § 47d BImSchG (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.07.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12.5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2009/06 Erstellung eines Lärmminderungsplanes gemäß § 47d BImSchG (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.07.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES schildert die Lärmbelastung als zentrales Umweltproblem unserer Zeit, bedingt unter anderem durch eine zunehmend dichte Bebauung. Spätestens mit Abschluss der Lärmkartierung durch das Land Niedersachsen im Jahre 2008 müsse die Stadt Lärmsanierungen an den am stärksten betroffenen Stellen vornehmen. Man müsse sich auch Gedanken darüber machen, wie man durch Verkehrsvermeidung Lärm gar nicht erst entstehen lasse oder vermindern könne.

 

Ratsherr WOLTER erläutert, dass die Stadt Lüneburg für diese Aufgabe nicht zuständig sei. Das geltende EU-Gesetz sei auf Bundesebene umzusetzen, der Bund habe die Umsetzung auf das Land Niedersachsen übertragen. Das Land sei nun dabei, Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zu erarbeiten. Da die Stadt Lüneburg nicht zuständig sei, müsse man alle entstehenden Kosten dieser somit freiwilligen Tätigkeit selber tragen. Ähnlich wie zuletzt bei den Schadstoffmessungen werde auch dieses Gesetz derzeit hochgespielt. Nach der Umsetzung werde auch hier niemand mehr kontrollieren, was bei dem Gesetz herausgekommen sei. Er sehe für die Stadt derzeit keinen Handlungsbedarf.

 

Ratsfrau LOTZE erinnert an eine eigene Anfrage zu diesem Thema im März 2005. Man nehme das Thema Lärmsanierung sehr ernst, Lärm sei ein Aggressionsauslöser, der sich negativ auf die Gesundheit auswirken könne. Man habe den Lärm in Lüneburg jedoch durch ÖPNV, Verkehrsentwicklungsplan und andere Maßnahmen gut im Griff.

 

Ratsherr SOLDAN weist darauf hin, dass die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage, die Stadt solle die Lärmkartierung übernehmen, während gleichzeitig die Landtagsfraktion beantrage, das Land solle die Verantwortung hierfür übernehmen. Die Landtagsfraktion begründe ihren Antrag damit, dass es unwirtschaftlich sei, wenn diverse Kommunen Gutachter beauftragten, ohne ein abgestimmtes Messverfahren zu haben. Die Kosten würden sich auf weniger als die Hälfte belaufen, wenn die Lärmkartierung zentral vom Land durchgeführt werde. Er frage sich, warum die Ratsfraktion nun einen dem Antrag im Land genau entgegengesetzten Antrag für Lüneburg stelle.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet um einen sachlichen Umgang mit dem Thema. Die EU habe festgelegt, dass in Ballungsräumen kartiert werden müsse. Hierzu sei festzustellen, dass Lüneburg kein Ballungsraum sei. In der Stellungnahme der Verwaltung seien die für Lüneburg relevanten Strecken benannt, die sich allesamt nicht im Besitz oder in der Zuständigkeit der Stadt, des Landkreises oder der Metropolregion Hamburg befänden. Land und Kommunen diskutierten derzeit die Zuständigkeit für die Erstellung von Lärmminderungsplänen. Die EU-Richtlinie sage nichts zur späteren Umsetzung der Lärmminderung aus, die Stadt argumentiere hier mit dem Verursacherprinzip.

Es sei widersprüchlich, dass die Grünen einerseits eine Lärmminderung durch die Umleitung von Verkehrsströmen durch eine Autobahn abseits dicht besiedelter Wohngebiete verhindern wollen, andererseits Lärmschutz für die dann künftig deutlich höher belasteten vorhandenen Straßen fordere. Es sei besser für den Bürger, die bereits fixierten Maßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen, als Geld für immer neue Pläne und Gutachten auszugeben.

 

Ratsherr MEIHSIES fragt, ob die Aussage der Verwaltung in der Stellungnahme zur Zuständigkeit  der Kommunen für die Erarbeitung von Lärmminderungsplänen stimme.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass dies dem derzeitigen Kenntnisstand entspreche, daher werde die Aussage nicht zurückgezogen. Sofern Ratsherr Meihsies aufgrund seiner Tätigkeit im Landtag tagesaktuelle Informationen habe, sei es nicht fair, von den Mitarbeitern der Verwaltung den gleichen Kenntnisstand zu erwarten.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei acht Gegenstimmen:

 

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

 

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