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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES schildert
die Lärmbelastung als zentrales Umweltproblem unserer Zeit, bedingt unter
anderem durch eine zunehmend dichte Bebauung. Spätestens mit Abschluss der
Lärmkartierung durch das Land Niedersachsen im Jahre 2008 müsse die Stadt
Lärmsanierungen an den am stärksten betroffenen Stellen vornehmen. Man müsse
sich auch Gedanken darüber machen, wie man durch Verkehrsvermeidung Lärm gar
nicht erst entstehen lasse oder vermindern könne. Ratsherr
WOLTER erläutert,
dass die Stadt Lüneburg für diese Aufgabe nicht zuständig sei. Das geltende
EU-Gesetz sei auf Bundesebene umzusetzen, der Bund habe die Umsetzung auf das
Land Niedersachsen übertragen. Das Land sei nun dabei, Richtlinien zur
Umsetzung des Gesetzes zu erarbeiten. Da die Stadt Lüneburg nicht zuständig
sei, müsse man alle entstehenden Kosten dieser somit freiwilligen Tätigkeit
selber tragen. Ähnlich wie zuletzt bei den Schadstoffmessungen werde auch
dieses Gesetz derzeit hochgespielt. Nach der Umsetzung werde auch hier niemand
mehr kontrollieren, was bei dem Gesetz herausgekommen sei. Er sehe für die
Stadt derzeit keinen Handlungsbedarf. Ratsfrau
LOTZE erinnert an
eine eigene Anfrage zu diesem Thema im März 2005. Man nehme das Thema
Lärmsanierung sehr ernst, Lärm sei ein Aggressionsauslöser, der sich negativ
auf die Gesundheit auswirken könne. Man habe den Lärm in Lüneburg jedoch durch
ÖPNV, Verkehrsentwicklungsplan und andere Maßnahmen gut im Griff. Ratsherr
SOLDAN weist darauf
hin, dass die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage, die Stadt solle die
Lärmkartierung übernehmen, während gleichzeitig die Landtagsfraktion beantrage,
das Land solle die Verantwortung hierfür übernehmen. Die Landtagsfraktion
begründe ihren Antrag damit, dass es unwirtschaftlich sei, wenn diverse
Kommunen Gutachter beauftragten, ohne ein abgestimmtes Messverfahren zu haben.
Die Kosten würden sich auf weniger als die Hälfte belaufen, wenn die
Lärmkartierung zentral vom Land durchgeführt werde. Er frage sich, warum die
Ratsfraktion nun einen dem Antrag im Land genau entgegengesetzten Antrag für
Lüneburg stelle. Oberbürgermeister
MÄDGE bittet um
einen sachlichen Umgang mit dem Thema. Die EU habe festgelegt, dass in
Ballungsräumen kartiert werden müsse. Hierzu sei festzustellen, dass Lüneburg
kein Ballungsraum sei. In der Stellungnahme der Verwaltung seien die für
Lüneburg relevanten Strecken benannt, die sich allesamt nicht im Besitz oder in
der Zuständigkeit der Stadt, des Landkreises oder der Metropolregion Hamburg
befänden. Land und Kommunen diskutierten derzeit die Zuständigkeit für die
Erstellung von Lärmminderungsplänen. Die EU-Richtlinie sage nichts zur späteren
Umsetzung der Lärmminderung aus, die Stadt argumentiere hier mit dem
Verursacherprinzip. Es
sei widersprüchlich, dass die Grünen einerseits eine Lärmminderung durch die Umleitung
von Verkehrsströmen durch eine Autobahn abseits dicht besiedelter Wohngebiete
verhindern wollen, andererseits Lärmschutz für die dann künftig deutlich höher
belasteten vorhandenen Straßen fordere. Es sei besser für den Bürger, die
bereits fixierten Maßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen, als Geld für immer neue
Pläne und Gutachten auszugeben. Ratsherr
MEIHSIES fragt, ob
die Aussage der Verwaltung in der Stellungnahme zur Zuständigkeit der Kommunen für die Erarbeitung von
Lärmminderungsplänen stimme. Oberbürgermeister
MÄDGE antwortet,
dass dies dem derzeitigen Kenntnisstand entspreche, daher werde die Aussage
nicht zurückgezogen. Sofern Ratsherr Meihsies aufgrund seiner Tätigkeit im
Landtag tagesaktuelle Informationen habe, sei es nicht fair, von den
Mitarbeitern der Verwaltung den gleichen Kenntnisstand zu erwarten. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei acht Gegenstimmen: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz überwiesen. (31) |
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