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Auszug - Den Kalkbruchsee Volgershall als Badesee erhalten (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.09.2006, eingegangen am 27.09.2006)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.10.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2066/06 Den Kalkbruchsee Volgershall als Badesee erhalten (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 26.09.2006, eingegangen am 27.09.2006)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH antwortet, dass es sich beim Kalkbruchsee nicht um einen Badesee handle.  Er stehe seit 1983 im Privateigentum des Lüneburger Angelsportvereins. Dieser habe zudem einen Pachtvertrag mit der Tauchsportgruppe des VfL Lüneburg, auch die Feuerwehr nutze den See in Absprache mit dem Angelsportverein zu Tauchübungen. Eine Nutzung als Badegewässer sei vom Angelsportverein unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen stets vehement abgelehnt worden. Im Sommer sei eine Gruppe Badender an die Stadt herangetreten um zu prüfen, ob der See als Badegewässer ausgewiesen werden könne. Dies sei nach dem geltenden Recht nicht möglich. Es habe Gespräche in großer Runde zur Nutzung gegeben, in der die unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht worden seien, zu einer Einigung sei es nicht gekommen. Da der See in Privateigentum stehe, obliege dem Angelsportverein als Eigentümer auch die Unterhaltungspflicht, die Tauchabteilung des VfL sei bei der Reinigung ebenfalls aktiv. Die Vermittlungstätigkeit sei nicht Aufgabe der städtischen Jugendpflege, zudem träten Konflikte in der Regel zu ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Zeiten auf. Die Stadt Lüneburg sei zwar weiter vermittelnd tätig, es müsse aber respektiert werden, dass es hier um Rechte eines privaten Eigentümers gehe.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(3, V)