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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH antwortet,
dass es sich beim Kalkbruchsee nicht um einen Badesee handle. Er stehe seit 1983 im Privateigentum des
Lüneburger Angelsportvereins. Dieser habe zudem einen Pachtvertrag mit der
Tauchsportgruppe des VfL Lüneburg, auch die Feuerwehr nutze den See in
Absprache mit dem Angelsportverein zu Tauchübungen. Eine Nutzung als
Badegewässer sei vom Angelsportverein unter anderem aus haftungsrechtlichen
Gründen stets vehement abgelehnt worden. Im Sommer sei eine Gruppe Badender an
die Stadt herangetreten um zu prüfen, ob der See als Badegewässer ausgewiesen
werden könne. Dies sei nach dem geltenden Recht nicht möglich. Es habe
Gespräche in großer Runde zur Nutzung gegeben, in der die unterschiedlichen
Meinungen ausgetauscht worden seien, zu einer Einigung sei es nicht gekommen.
Da der See in Privateigentum stehe, obliege dem Angelsportverein als Eigentümer
auch die Unterhaltungspflicht, die Tauchabteilung des VfL sei bei der Reinigung
ebenfalls aktiv. Die Vermittlungstätigkeit sei nicht Aufgabe der städtischen
Jugendpflege, zudem träten Konflikte in der Regel zu ungewöhnlichen und
unvorhersehbaren Zeiten auf. Die Stadt Lüneburg sei zwar weiter vermittelnd
tätig, es müsse aber respektiert werden, dass es hier um Rechte eines privaten
Eigentümers gehe. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3,
V) |
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