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Auszug - Weichen für ein BID-Gesetz in Niedersachsen stellen (Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 28.06.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2003/06 Weichen für ein BID-Gesetz in Niedersachsen stellen (Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 28.06.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES erläutert die im Antrag genannten Vorteile der BIDs. Derartige Zusammenschlüsse hätten sich in Hamburg bereits bewährt und könnten auch in Lüneburg die innerstädtische Entwicklung verbessern. Eine Resolution durch den Rat der Stadt Lüneburg sei ein Signal an die Landesregierung, auch für Niedersachsen ein solches Gesetz zu erlassen.

 

Beigeordneter DR.SCHARF weist darauf hin, dass der Landtag bereits über den Gesetzentwurf beraten und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert habe. Im Vergleich zur Situation in den USA hätten in Deutschland die Städte eine Fülle von kommunalen Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Infrastruktur. Zudem habe man gerade in Lüneburg gute Erfahrungen damit gemacht, mit den jeweils Beteiligten auf freiwilliger Basis Zusammenschlüsse zur innerstädtischen Gestaltung zu bilden. Er schlage daher nicht die Überweisung in einen Ausschuss, sondern die Ablehnung des Antrages vor.

 

Beigeordneter SRUGIS sieht ein Problem darin, dass die Betroffenen einem solchen  Zusammenschluss zwangsweise angehören müssten und in der Folge auch eine Zwangsabgabe zu leisten hätten. Es sei schwierig, bei der Größe Lüneburgs einen räumlich abgegrenzten Bereich zu definieren, da dieser nicht zu kleinteilig sein dürfe. Zudem gäbe der Rat seine gestalterischen Möglichkeiten aus der Hand. Angesichts der guten Erfahrungen in Lüneburg mit freiwilligen Zusammenschlüssen schlage er vor, den Antrag zurückzustellen, bis die gesetzlichen Grundlagen geschaffen seien.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN betont ebenfalls die in Lüneburg gut funktionierende Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis aufgrund derer man eine gesetzliche Regelung abwarten könne, ohne diese selbst vorantreiben zu müssen. Auf keinen Fall dürften zusätzliche finanzielle Belastungen für die Beteiligten geschaffen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:

 

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen überwiesen.

 

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