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Vorlage - VO/2073/06  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 11 - Personal & Interner Service
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.10.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeiten in personalrechtlichen Angelegenheiten werden durch § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg sowie durch Anlage 1b zur Hauptsatzung geregelt. Die Zuständigkeitsregelungen nach Anlage 1b werden in Beamte und Angestellte unterteilt.

 

Bei den Beamten wird in der Anlage lediglich die Regelung des § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung wiederholt. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erforderlich.

 

Im Bereich der Angestellten wurde im Oktober 2005 durch die Tarifvertragsparteien der bis dahin geltende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Angestellten und die Arbeiter der Stadt Lüneburg wurden unter dem einheitlichen Begriff „Beschäftigte“ in den TVöD überführt, wobei die bisherigen Vergütungsgruppen nach den Regelungen des neuen Tarifvertrages in entsprechende Entgeltgruppen von 1 bis 15 des TVöD eingegliedert wurden.

 

Bisher lag die Entscheidung bis zur Vergütungsgruppe BAT IVa beim Oberbürgermeister, ab Vergütungsgruppe BAT III entschied der Verwaltungsausschuss.

 

Nach den Anlagen zum Tarifvertrag sind die Vergütungsgruppen III und IVa den Entgeltgruppen künftig wie folgt zugeordnet:

 

Anlage 1 (gilt für am 30.09./01.10.2005 vorhandene Angestellte und Lohnempfänger):

 

            Verg.Gr. IV a mit ausstehendem Aufstieg nach III

            Verg.Gr. III nach Aufstieg aus IV a                                              Entgeltgruppe 11

            Verg.Gr. III ohne Aufstieg nach II 

 

            Verg.Gr. III mit ausstehendem Aufstieg II                            Entgeltgruppe 12

            Verg.Gr. II  nach Aufstieg aus III             

 

Anlage 3 (gilt für "Neueingestellte Beschäftigte")

 

            Verg.Gr. IV a mit Aufstieg nach III                                              Entgeltgruppe 11

            Verg.Gr. III ohne Aufstieg nach II          

           

            Verg.Gr. III mit Aufstieg nach II                                               Entgeltgruppe 12

 

Es wird vorgeschlagen, Entscheidungen im Bereich der Entgeltgruppe 11 in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters zu legen. Das entspricht im wesentlichen der bisherigen Befugnis, da eine direkte Eingruppierung in die Vergütungsgruppe III nach den weiterhin geltenden Tätigkeitsmerkmalen des BAT nicht möglich war. Einzige Ausnahme im Bereich der Stadt Lüneburg war hier die Leitung der Musikschule.

 

Die Vergütungsgruppe III wurde ansonsten entweder immer über den Aufstieg aus Vergütungsgruppe IV a erreicht oder aus der Vergütungsgruppe III war ein Aufstieg in die Vergütungsgruppe II möglich. Fälle, in denen ein Aufstieg in die Vergütungsgruppe III wegen fehlender Bewährung unterblieb, sind nicht bekannt und auch künftig nicht zu erwarten. Bezüglich der Eingruppierung von Musikschullehrern fordern die Tätigkeitsmerkmale die Leistung einer bestimmten Anzahl an Unterrichtsstunden/Jahr.

 

Nach heutigem Stand handelt es sich bei Entscheidungen über Eingruppierungen in Entgeltgruppe 11 daher um tarifrechtlich eindeutige Fallkonstellationen.

 

Die in Anlage 1b genannten Zuständigkeitsregelungen für personalrechtliche Angelegenheiten der Ärztinnen und Ärzte entfallen, da diese Entscheidungen inzwischen vollständig in der Zuständigkeit der Klinikum Lüneburg gGmbH liegen.

 

Da die Anlage 1b bei den Beamten lediglich inhaltsgleich die Regelungen des § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung wiederholt und die Regelungen für die Ärztinnen und Ärzte wegfallen, sollte die Anlage 1b aufgehoben und die Zuständigkeitsregelungen für die Beschäftigten als neuer Absatz 4 dem § 3 der Hauptsatzung hinzugefügt werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10-01 12.Änderungssatzung 10-10-2006 (22 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem § 4 der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg, Zuständigkeiten des Rates und des Verwaltungsausschusses (zu §§ 40 Abs. 1, 80 Abs. 4 NGO), wird folgender Absatz 4 hinzugefügt:

 

(4) Der Verwaltungsausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten der Entgeltgruppen 12 bis 15Ü des TVöD VKA. Der Oberbürgermeister entscheidet über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 11 des TVöD VKA.

 

Die Anlage 1b zur Hauptsatzung wird aufgehoben.

 

Die 12.Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.