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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung aufgrund von Zeitmangel auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Der Tagesordnungspunkt konnte infolge Beschlussunfähigkeit des Rates der Hansestadt Lüneburg gem. § 65 Abs. 1 S. 3 NKomVG nicht mehr behandelt werden.
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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