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Vorlage - VO/9500/21-1  

 
 
Betreff: Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela KrügerBezüglich:
VO/9500/21
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
08.06.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Ein Jahr nach dem ersten Lockdown zeichnen sich massive Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche ab. Die Schließungen der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen und der damit einhergehende Verlust der gewohnten Tagesstruktur, Kontaktabbrüche und dem eigenständigen Lernen zu Hause stellen erhebliche Herausforderungen für betroffene Kinder und deren Familien dar. Räumliche Enge und fehlende Ausweichmöglichkeiten während des Lockdowns führen oftmals zu erhöhtem familiärem Stress, Überforderung bis hin zu häuslicher Gewalt.  Bewegungsmangel, Sprachentwicklungsstörungen und psychische Problem durch die Isolation sind die Folgen.

 

Kinder und Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen sind besonders stark von diesen Auswirkungen betroffen. Die ohnehin bestehende Chancenungleichheit wird dadurch verstärkt. Zudem kommt es zu vermehrten Schulabsentismus, wie es bereits jetzt beim Homeschooling festzustellen ist.

 

Um die „Folgen der Corona-Pandemie für unsere Stadtgesellschaft, vor allem für Kinder, Jugendliche und Familien“ und die dafür erforderlichen Maßnahmen bereichsübergreifend erörtern zu können, fand am 16.02.2021 eine gemeinsame Sitzung von Jugendhilfe-, Schul-, Sport- sowie Sozial- und Gesundheitsausschuss statt. Dargestellt wurde seitens der Verwaltung, welche Folgen durch die Corona-Pandemie auf die Lebenslagen der Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in Lüneburg zu erwarten sind.

 

Stadträtin Steinrücke schlug in dieser gemeinsamen Ausschusssitzung vor, aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse, ein Soforthilfeprogramm für Kinder und Jugendliche auf den Weg zu bringen.

 

Dieser Vorschlag fand Zustimmung. Von daher hat das Dezernat Bildung, Jugend und Soziales ein solches Soforthilfeprogramm erarbeitet mit dem Ziel, den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche entgegenzuwirken. Ein besonderer Fokus soll hierbei auf Entlastung, Aktivierung, Erleben und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelegt werden. 

 

Neben den Aktivierungshilfen sollen für Kinder und Jugendliche auch zusätzliche Lernangebote geschaffen werden. Hierzu werden Gespräche mit den Schulen geführt, in welchen Fächern zusätzliche Unterstützung notwendig ist, die in Form von Nachhilfe, z.B. in den Stadtteilhäusern angeboten werden können.

 

Auch die Situation der Eltern war und ist durch die Corona-Pandemie geprägt von Sorgen, Stresssituationen zuhause und dem täglichen Spagat zwischen Beruf und Familie. Von daher sollen auch Angebote für Familien geschaffen werden.

 

Es braucht ergänzende Angebote und Maßnahmen

 

A) zur Stärkung von Gemeinschaft und Teilhabe,

B) der Familienunterstützung und

C) der Bewegungs- und Bildungsförderung.

 

 

Für eine wirksame und nachhaltige Unterstützung, Entlastung und Aufarbeitung des Versäumten sind drei Bausteine notwendig:

 

1.)                Die Einrichtung eines Fonds, aus dem Vereine, Träger und Initiativen unkompliziert    

Zuschüsse für Angebote und Ideen beantragen können,

2.) auf 2 Jahre befristete Zuschüsse für zusätzliches sozialpädagogisches Personal an Schulen

3.)  Während des Lockdowns sind die Kindeswohlgefährdungen angestiegen. Um wieder einen Kontakt zu Familien aufzubauen, ist eine aufsuchende Sozialarbeit vor Ort, das heißt in den Familien, erforderlich. Daher soll eine befristete zusätzliche Stelle in der Jugendarbeit und im Allgemeinen Sozialdienst geschaffen werden.  Ziel des Programms ist es u.a. auch durch ein Bündel von unterschiedlichen Maßnahmen Schulvermeidung und Schulabbrüchen entgegenzuwirken.

 

 

Zu den Bausteinen:

 

Baustein 1: Sonderfonds

 

Kurzfristige Einrichtung eines zusätzlichen Fonds aus dem Vereine, Träger, Initiativen, Ehrenamtliche o.a. Zuschüsse für im Sinne der Programmziele förderwürdige Zwecke beantragen können. Zuschussempfänger können neben Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften, Initiativen o.ä. sein, die mit ihren Anträgen, Ziele im Sinne des Gemeinwohls verfolgen und deren Angebote Kindern, Jugendlichen und Familien in der Hansestadt zu Gute kommen.

 

Gefördert werden sollen:

 

• Zusätzliche Ferienangebote (für Kinder, Jugendliche und Familien) mit einem gemeinschaftsstiftenden und Aktivitäts- und Bewegungsfördernden oder Kompetenzen fördernden Zweck. Mögliche Durchführende bzw. Antragstellende sind z.B. Träger der Jugendhilfe, Kirchen, Sportvereine, Übungsleiter der Vereine (Sportsommer), Bildungsträger, Kulturschaffende und Gewerbetreibende oder Jugendverbände. Mögliche Orte der Durchführung können Stadtteilhäuser, Kindergärten, Schulen, Schulhöfe, Sporthallen, öffentliche Plätze, Parks, Schwimmstätten o.Ä. sein.

 

• „Räume schaffen“: Bereitstellung von öffentlichen Räumen im Freien für Kinder oder Jugendliche.  An verschiedenen Orten (Hotspots) in der Hansestadt, werden coronakonforme „Spielräume für Kinder und Familien“ oder „Begegnung für Jugendliche“ ermöglicht (Z.B. Liebesgrund, Kurparkwiese, Ilmenaubrücken, Illmenaugartentreppe, Schulen, Sportplätze oder auf Privatgrundstücken von Institutionen).

 

• Aktionstage in Schulen und Kindertagesstätten/ Tagespflege für Klassengemeinschaften und für Gruppengefüge. Mit dem Zweck, Gemeinschaftsstiftend, Aktivitäts- und Bewegungsfördernd und/oder Kompetenzen fördernd wirken zu können z.B.: Ausflüge, Workshops, außerschulische Bildung und Kultur, AGs gefördert werden.

 

• Beratungs- und Gruppenangebote für Eltern und Familien. Förderfähig wären Angebote mit dem Ziel der Stärkung der Erziehungskompetenzen, der Stresstoleranz, der Gemeinschaft und des Austauschs zu Erziehungsfragen. Durchführende können z.B. anerkannte Bildungsträger und Träger der Jugendhilfe sein, die dafür Stadtteilhäuser, Kitas oder Schulen nutzen.

 

• Ergänzende Bildungs- und Lernangebote. Vor dem Hintergrund des veränderten Schulalltags von Kindern und Jugendlichen werden Angebote gefördert, die Ziele verfolgen, wie die Stärkung von Lernkompetenzen, die Stärkung von Persönlichkeit und/oder die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen von Kindern- und Jugendlichen, wie z.B. Nachhilfe-Angebote und Spielerisches Lernen (in Ferien und/oder Schulzeit). Hierzu gehören auch ergänzende Schwimm- und Wassergewöhnungsangebote.  Durchführende können Träger, Schulen, Initiativen, Vereine, Ehrenamtliche, AGs, Verbände o.a. andere sein.

 

 

Baustein 2: Zuschüsse zur Finanzierung von Schulsozialarbeit und zur Umsetzung das Programms FiSch – Familie in Schule

 

Für die Aufstockung der Personalressourcen der Schulsozialarbeit und/ oder zur Einrichtung des Programms FiSch-Familien an Schule an Grund- und Weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg werden bedarfsbezogen Zuschüsse in Aussicht gestellt.

 

Die Antragstellung und Bedarfsprüfung wird durch das Dezernat V koordiniert und erfolgt nach Abstimmung mit Hansestadt und dem Landesamt für Schule und Bildung sowie den Schulen. Die Zuschusssummen werden in Kooperationsvereinbarung festgehalten.

 

Gefördert werden:

 

• Schulsozialarbeit: Aufstockung vorhandener Personalressourcen zur vorrangigen Erfüllung folgender Aufgaben:

 

o Prävention von Schulabsentismus

o Aufsuchende Arbeit

o Gruppenarbeit o Elternarbeit

o Rückführung o AGs zur Förderung von Gemeinschaft

 

• FiSch - Familie in Schule. Personal- und Sachkosten für die sozialpädagogische Begleitung von zusätzlichen FiSch-Gruppe(n) an Grund- und/ oder weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt zur Eröffnung schulischer Perspektiven und zur Vermeidung von Schulabsentismus. FiSch ist ein Multifamiliencoaching für Familien, in denen Kinder erhebliche Schwierigkeiten im Schulalltag haben. Eltern lernen, ihre Kinder konstruktiv bei der Erreichung ihrer schulischen Ziele zu unterstützen und kooperativ mit den pädagogischen Fachkräften in der Schule zusammen zu arbeiten. Kinder lernen, kontinuierlich ihre erreichbaren Ziele zu verfolgen und ihr Verhalten zu reflektieren. Lehrkräfte werden durch die kooperative Kommunikation mit den Eltern entlastet und haben positive Erlebnisse mit dem Kind.

 

Baustein 3: Personalstellen in Jugendarbeit und Jugendhilfe

 

Zur Sicherstellung der Umsetzung des Soforthilfepakets, inklusive der Koordination der Ferienangebote für Kinder und Jugendliche sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule werden befristet zwei VZÄ-Stellen im Bereich Soziale Dienste eingerichtet.

 

1,0 VZÄ-Stellen werden für die Koordination Soforthilfepaket und der Ferienangebote im Bereiche 524 Offene Kinder- und Jugendarbeit benötigt. Die Stelle soll befristet auf 3 Jahre vorgehalten werden.

 

2 VZÄ Stellen sollen im Aufgabenfeld der Koordination der Vermeidung von Schulabsentismus im Bereich 521 und 522 Allgemeiner Sozialdienst tätig werden. Das Aufgabenfeld ist vorrangig die Koordination von Verfahren bei Schulabsentismus und Schulabbruch sowie die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit mit Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Berufseinstiegsinstitutionen. Die Stellen sollen befristet auf 3 Jahre geschaffen werden.

 

Das Antragstellungsverfahren und die Zuschussvergabe wird aus dem Dezernat V organisiert und soll möglichst einfach gehalten werden.

 

Hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projektideen hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog und eine Förderrichtlinie erarbeitet.

 

Grundsätzliche Bedingung ist u.a. die Einhaltung von, der Infektionslage entsprechenden, Corona-Schutzmaßnahmen und das Vorhalten von Hygienekonzepten.

 

Für die Gewährung der Zuschüsse wird ein Beirat gegründet. Dem Beirat gehören folgende Personen an:

 

- die/ der Dezernentin für Bildung, Jugend und Soziales,

- die Stabsstellenleitung des Dezernats V

- die/der stellvertretenden Stabsstellenleitung des Dezernats V

- die/der Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses

- die/der Ausschussvorsitzende des Schulausschusses

- die/ der Ausschussvorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses

- die/ der Ausschussvorsitzende des Sportausschusses

- die Schulstadtelternratsvertretung

- die Kitastadtelternratsvertretung

- die/ der Sprecherin/ Sprecher der freien Träger in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Familienunterstützende Hilfen.

- eine Person aus dem Sportbeirat.

 

Alle Anträge werden anhand der in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien bewertet. Diese Bewertungen werden mit Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt. Kommt der Beirat über die Gewährung von Zuschüssen zu keinem Ergebnis, entscheidet abschließend der Verwaltungsausschuss.

 

 

Die Gesamtfördersumme dieses Soforthilfepakets soll 500.000 € betragen. 300.000 € sollen davon in den Baustein 1 Sonderfonds fließen und 200.000 € in den Baustein 2.

 

 

Am 05.05.2021 hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket des Bundes zur Förderung von Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie verabschiedet.

 

Seitens des Bundes werden für dieses Maßnahmenpaket 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Bund wird diesbezüglich Vereinbarungen über den Einsatz der bereitgestellten Mittel mit den Ländern schließen.

 

Die Maßnahmen des Bundesprogramms decken sich mit den Maßnahmen unseres Soforthilfepakets, so dass zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird 50% unserer bereitgestellten Mittel durch den Bund erstattet bekommen.

 

Zudem werden Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg geführt, mit dem Ziel 100.000 € von dort für das Soforthilfepaket zu erhalten.

 

Sollten die Bundesmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, wird geprüft, inwieweit die Mittel aus dem Haushalt der Hansestadt Lüneburg gegenfinanziert werden können.

 

 

Sollten die Bundesmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, wird geprüft, inwieweit die Mittel aus dem Haushalt der Hansestadt Lüneburg gegenfinanziert werden können.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 115,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 500.000,-- (300.000 € für Baustein 1 und 200.000 € für Baustein 2)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X (50%)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 57410, 57720 

 Produkt / Kostenträger: 36500102, 21100103

 Haushaltsjahr: 2021

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes, Fördermittel vom Landkreis Lüneburg

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Anlage/n:

- Förderrichtlinie zum Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021 05 06 Richtlinie Sonderfonds KiJuFa_Version 2.0.FIN I (87 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtig das Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien der Hansestadt Lüneburg umzusetzen.

 

Der Förderrichtlinie zum Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Teil-Finanzierung der Maßnahmen Gespräche mit dem Landkreis zu führen und die Fördermittel des Bundes zu beantragen.

 

 

Stammbaum:
VO/9500/21   Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage
VO/9500/21-1   Soforthilfepaket Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage