Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das von der Hansestadt Lüneburg initiierte Soforthilfepaket für Kinder, Jugendliche und Familien vom 20.05.2021, diente dazu, die massiven Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche aus der Stadtgesellschaft abzumildern und der daraus resultierenden Chancenungleichheit entgegenzuwirken. In Folge wurden Personalressourcen im Umfang von zwei VZÄ zur Prävention von Schulabsentismus aufgestockt und im Bereich 52 angebunden. Das Aufgabenfeld ist die Koordination und Bearbeitung der Vermeidung von Schulabsentismus im Stadtgebiet, das Entwickeln von Teilhabemaßnahmen im Bildungsbereich sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Jugendhilfe. Die Stellen wurden befristet auf 3 Jahre geschaffen. Die Evaluation in der Zusammenarbeit mit den Schulen hat ergeben, dass der Zugang und die Erreichbarkeit zur Beratungsstelle als niederschwellig und praktikabel erlebt wurde. Die Teilnahme an präventiven Runden Tischen, Hausbesuchen und/oder Überleitung an weitere Netzwerkpartner konnten als positiver Fallverlauf wahrgenommen werden. Eine digitale fachliche Präsenz zur passgenauen Vernetzung bei Schulmeidung wird durch einen gemeinsamen Internetauftritt der Akteure Jugendämter, Kinder – und Jugendpsychiatrie, Drogenberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und Regionales Landesamt für Schule und Bildung erstellt. Zur Verhinderung von Bildungsabbrüchen sind in den Jahren mehrere Projekte entstanden, die angepasst auf die Bedarfe der jeweiligen Schule und den Schüler:innen unter Koordinierung der Beratungsstellen erarbeitet sind. Dazu zählen die Einrichtung von Klassen –Teilhabe Coaches in den ersten Klassen der Anne Frank Schule, verschiedenste Poolingmodelle in unterschiedlichen Klassenverbänden, Projektplanung für das Schuljahr 24/25 „Startklar an der Igelschule“ sowie Kooperationstreffen am Übergang Kita/Schule. Des Weiteren findet Prävention an Schule durch feste Beratungstage an den IGS der HLG und der Anne Frank Schule statt. Eltern und Schüler:innen haben hierdurch einen niedrigschwelligen Zugang bei Fragen zu Schulthemen. Bußgeldverfahren an den Oberschulen sind nachweislich seit 2019 zurückgegangen.
Die konsequente Umsetzung eines vereinheitlichten Schulabsentismusverfahrens welches zwischen Schule, Schulsozialarbeit, Schulträger und Jugendämtern entstanden ist, hat eine Bearbeitung vereinheitlicht und zeigt durch eine frühzeitige präventive sozialpädagogische Beratung eine Wirksamkeit durch weniger Bildungsabbrüche. Eine intensivierte Vernetzung zwischen der Beratungsstelle und den Schulen, Familie, Gesundheitsamt, Schulersatzmaßnahmen, dem RZI, der KJPP, niedergelassenen Ärzten hat weit über die im Baustein 3 angedachten Ziele hinaus für eine multiprofessionelle Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule und den genannten weiteren Kooperationspartnern geführt und konnte erfolgreich Bildungsabbrüche verhindern. Um dem weiteren Fallaufkommen bedarfsgerecht begegnen zu können, ist es geboten, das Angebot zu verstetigen.
Die konkrete Darstellung der Evaluation sowie des Handlungskonzeptes erfolgt in der Sitzung
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 90 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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