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Vorlage - VO/9533/21  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Aufwendungen zur Umsetzung des Soforthilfepakets Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
08.06.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Für die Umsetzung der Bausteine 1 und 2 des Soforthilfepakets Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg, welches in der Vorlage VO/9500/21-1 beschrieben wird, soll die Gesamtfördersumme 500.000 € betragen.

 

Zur Gegenfinanzierung werden Mittel des Maßnahmenpakets des Bundes zur Förderung von Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie beantragt.

 

Die Maßnahmen des Bundesprogramms decken sich mit den Maßnahmen unseres Soforthilfepakets, so dass zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird 50% unserer bereitgestellten Mittel durch den Bund erstattet bekommen.

 

Zudem werden Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg geführt, mit dem Ziel 100.000 € von dort für das Soforthilfepaket zu erhalten.

 

Da zum aktuellen Zeitpunkt jedoch keine Förderbescheide durch den Bund bzw. den Landkreis vorliegen, ist das Gesamtvolumen zunächst aus dem Haushalt der Hansestadt Lüneburg außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz für die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen (200.000 €) und Zuschüssen an die freien Kita-Träger (300.000 €). Bei beiden Deckungsvorschlägen werden zum Jahresende Minderaufwendungen prognostiziert. In dem Ansatz der Zuschüsse an die freien Kita-Träger wurde die Kindertagesstätten Hagen miteingerechnet, da bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 noch nicht entschieden war, wann und durch welche Trägerschaft die Kindertagesstätte errichtet werden sollte. Der Ansatz für die Übermittagsbetreuung in Grundschulen wurde bisher nicht im kalkulierten Umfang ausgeschöpft. Sollten positive Förderbescheide zu diesem Soforthilfepaket eingehen, trägt dies zu einer Reduzierung des Eigenanteils bei.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 500.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X, bei Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Teilhaushalt 53; Kostenstellen 57410, 57720 

 Produkt / Kostenträger: Kostenträger 36500102, 21100103

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes, Fördermittel vom Landkreis Lüneburg

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel zur Umsetzung des Soforthilfepakets Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Lüneburg gem. § 117 NKomVG zu. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz für die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen (200.000 €) und Zuschüssen an die freien Kita-Träger 300.000 €).