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Auszug - Am Wienebütteler Weg - Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9510/21 Am Wienebütteler Weg - Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  06 - Bauverwaltung
   DEZERNAT VI
   03 - Steuerung und Service
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Müller, Leiter des Fachbereichs Finanzen, stellt die Vergabekriterien vor und geht auf die zur Sitzung des Rates vorgelegten Veränderungen ein. Diese umfassen aufgrund der Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Verwaltungsausschusses eine Eröffnung des Bewerberverfahrens am 01.07.2021, die Ergänzung der Ehrenamtlich Tätigen um Pflegende Personen sowie die Anpassung der baulichen Standards im Hinblick auf Raumwärme und Trinkwassererwärmung.

 

Beigeordneter Pauly äert sich positiv, dass eine Vergabe nicht an den Höchstbietenden, sondern nach sozialen Kriterien erfolgen solle. Aufgrund der hohen Grundstückspreise spricht er sich für eine Vergabe in Erbpacht aus. Als Änderung hätte er sich noch eine Orientierung am Arbeitsplatz anstelle des Wohnsitzes gewünscht. Dies hätte zusätzliche Verkehre vermieden. Über diese Änderung brauche aber nicht mehr abgestimmt werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Grunau zum Kriterium „Alleinerziehende“ erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass dieses Kriterium nicht rechtssicher überprüfbar wäre. Daher habe man die Anzahl der Kinder als Kriterium gewählt.

 

Ratsfrau Schellmann spricht sich gegen eine generelle Vergabe in Erbpacht aus. Einige Grundstücke seien als Erbpacht vorgesehen, andere sollten verkauft werden. Im Übrigen sei es richtig, Wohnsitz und Arbeitsplatz in die Bewertung einzubeziehen.

 

Beigeordneter Gaberle spricht sich gegen das Kriterium Wohnort aus. Bei der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes würde er sich eine Reduzierung auf sechs Monate wünschen.

 

Beigeordneter Blancklt eine Beratung im Bauausschuss für sinnvoll, um auch baufachliche Fragen beraten zu können. Fragen der Ökologie und der Verkehrswende sollten berücksichtigt werden und ggf. zu Nachlässen beim Kaufpreis führen.

 

Oberbürgermeister Mädge geht darauf ein, dass Regularien zu den Stellplätzen nur bei Mehrfamilienhäusern möglich seien. Bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sei eine Überwachung eines Verzichts nicht möglich, so dass dieses Kriterium nicht abbildbar wäre.

 

Ratsherr von Nordheim bedauert, dass keine ökologischen Kriterien berücksichtigt wurden. Er beantragt eine cküberweisung in den Wirtschaftsausschuss. Alternativ beantragt er, die als Anlage beigefügten Punkten separat abstimmen zu lassen.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass PV-Anlagen im Baugebiet zugelassen seien und eine Energieneutralität vorgesehen wäre. Der Vorschlag der Verwaltung sei an der geltenden Gesetzgebung ausgerichtet. Informationen über das neue Förderprogramm des Bundes habe er vorgelegt. Eine Rücküberweisung in den Wirtschaftsausschuss sei nicht nötig, zumal eindeutige Beschlussempfehlungen von Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss bereits vorlägen.

 

Beigeordneter Salewski weist darauf hin, dass nach der Debatte in Wirtschafts- und Verwaltungsausschuss alle Kriterien abgestimmt sein sollten. Einer Rücküberweisung, um weitere Änderungsanträge zu beraten, werde er nicht zustimmen.

 

Auch Ratsherr Goralczyk spricht sich gegen die Rücküberweisung in den Wirtschaftsausschuss aus. Er empfinde diese Anträge als Verhinderungspolitik.

 

Ratsherr Neumann erklärt, dass Bauherren, die sich mit regenerativer Energie versorgen, vom Anschlusszwang befreit werden sollten. Eine Wahlfreiheit sollte geregelt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass durch die Festsetzungen im Bebauungsplan, die Klimaneutralität für dieses Baugebiet erreicht werden soll. Die Klimaneutralität sei aber nur erreichbar, wenn alle einbezogen würden.

 

Ratsherr Neubauer stellt den Sozialen Vergabeschwerpunkt heraus. Ökologische Aspekte könnten über vorhandene Förderprogramme unterstützt werden. Er appelliert, die abgestimmten Strukturen nicht aufzuweichen.

 

 

Der Änderungsantrag von Ratsherrn von Nordheim, den Tagesordnungspunkt in den Wirtschaftsausschuss zurückzuverweisen wird mit vier Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Beigeordneter Pauly erklärt, dass über seinen Änderungsantrag zum Wohnsitzkriterium nicht mehr abgestimmt werden braucht.

 

Der Änderungsantrag von Beigeordnetem Gaberle zurhergewichtung der Kriterien „Wohnsitz“ + „Arbeitsplatz wird mit vier Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag von Beigeordnetem Gaberle, dass Kriterium „Wohnsitz“ von einer 2-Jahres-Frist auf 6 Monate zu kürzen wird mit vier Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag von Beigeordnetem Blanck zur Wärmeversorgung wurde in die Kriterien übernommen und wird nicht abgestimmt. Der Änderungsantrag, Regelungen zur Verkehrswende zu berücksichtigen, wird mit neun Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag von Ratsherrn Neumann zum Anschlusszwang wird mit vier Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Zu den in der Anlage beigefügten Änderungsanträgen von Ratsherrn von Nordheim werden folgende Beschlüsse gefasst:

Ziffer 1:  Der Änderungsantrag wird mit vier Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ziffer 2:  wurde nicht als Antrag vorgetragen.

Ziffer 3:  entfällt nach Erklärung des Antragstellers.

Ziffer 4:  Der Änderungsantrag wird mit fünf Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ziffer 5:  Der Änderungsantrag wird mit sieben Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig bei fünf Enthaltungen des Beigeordneten Gaberle und den Ratsherren Dr. Korthaus, Deffner, Neumann und Gros

 

  1. die Vergabekriterien für die Grundstücke im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ in der von der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 20.05.2021 vorgelegten Fassung,

 

  1. die Regelungen baulicher Standards sind in den Kaufverträgen aufzunehmen und

 

  1. die Bildung der Vergabekommission.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zum Verkauf der Baugrundstücke „Am Wienebütteler Weg“ durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 5

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsanträge zu TOP 16 (482 KB)