Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Zur grundsätzlichen Vorstellung des Klimaschutzplanes der Hansestadt Lüneburg wird auf die Vorlagen VO/9179/20 und VO/9409/21 verwiesen, die in den Ausschüssen für Umwelt, Verbraucherschutz Grünflächen und Forsten am 28.10.2020 und am 10.03.2021 behandelt wurden.
Nach umfassender Vorstellung des Klimaschutzplanes der Hansestadt Lüneburg in der Sitzung am 10.03.2021 und anschließender Beratung hat der Ausschuss mehrheitlich empfohlen, den Klimaschutzplan zu verabschieden und umzusetzen, aber auch darauf hingewiesen, dass der Klimaschutzplan noch in wesentlichen Punkten zu ergänzen sei.
Dieser Vorlage ist eine überarbeitete Fassung des Entwurfes des Klimaschutzplans der Hansestadt Lüneburg beigefügt. Gegenüber der Vorentwurfsfassung wurde das Dokument sowohl textlich erweitert und ergänzt als auch hinsichtlich des Aufbaus und Layouts überarbeitet.
Die im Bundeskabinett vereinbarten Änderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit den neuen Klimaschutzzielen für 2045 (Klimaneutralität) und den Zwischenzielen 2030 (65 %) und 2040 (88 %) sind im Klimaschutzplan noch nicht berücksichtigt und werden nach der Gesetzesänderung eingepflegt.
Im Vergleich zur Fassung des Klimaschutzplanes vom 10.03.2021 sind folgende Ergänzungen eingearbeitet und Änderungen vorgenommen worden:
Ergänzend zur textlichen und grafischen Darstellung im Entwurf des Klimaschutzplans erfolgen noch folgende Erläuterungen, die auch noch in das Dokument aufgenommen werden sollen:
- mit Bezug auf S. 12: Die Organisationseinheit „Klimaschutz“ besteht aktuell aus 3 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern. Bis zum Jahr 2025 erscheint ein Aufwuchs auf bis zu 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter notwendig.
- mit Bezug auf S. 13: Die Fortschreibung des Klimaschutzplans wird jeweils zum 01.12. eines Jahres erfolgen. Die beschriebene Bürgerbeteiligung soll vorher jeweils im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 62,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage: Entwurf Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt den „Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg.“
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