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Vorlage - VO/9409/21-1  

 
 
Betreff: Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/9409/21
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
08.06.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Zur grundsätzlichen Vorstellung des Klimaschutzplanes der Hansestadt Lüneburg wird auf die Vorlagen VO/9179/20 und VO/9409/21 verwiesen, die in den Ausschüssen für Umwelt, Verbraucherschutz Grünflächen und Forsten am 28.10.2020 und am 10.03.2021 behandelt wurden.

 

Nach umfassender Vorstellung des Klimaschutzplanes der Hansestadt Lüneburg in der Sitzung am 10.03.2021 und anschließender Beratung hat der Ausschuss mehrheitlich empfohlen, den Klimaschutzplan zu verabschieden und umzusetzen, aber auch darauf hingewiesen, dass der Klimaschutzplan noch in wesentlichen Punkten zu ergänzen sei.

 

Dieser Vorlage ist eine überarbeitete Fassung des Entwurfes des Klimaschutzplans der Hansestadt Lüneburg beigefügt. Gegenüber der Vorentwurfsfassung wurde das Dokument sowohl textlich erweitert und ergänzt als auch hinsichtlich des Aufbaus und Layouts überarbeitet.

 

Die im Bundeskabinett vereinbarten Änderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit den neuen Klimaschutzzielen für 2045 (Klimaneutralität) und den Zwischenzielen 2030 (65 %) und 2040 (88 %) sind im Klimaschutzplan noch nicht berücksichtigt und werden nach der Gesetzesänderung eingepflegt.

 

Im Vergleich zur Fassung des Klimaschutzplanes vom 10.03.2021 sind folgende Ergänzungen eingearbeitet und Änderungen vorgenommen worden:

 

  • Was bedeutet Klimaneutralität?(Kap. 2.3.)
    • Definition Klimaneutralität
    • Klimaneutralitäts- und Klimaschutzziele auf Bundes-, Landes- und Landkreisebene

 

  • Lokale Herausforderungen, Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen (Kap. 2.4.)
    • Beschreibung von Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Klimaschutzmaßnahmen
    • Beschreibung von lokalen Gegebenheiten innerhalb des Stadtgebietes (Verkehr, Gebäudebestand etc.) hinsichtlich Herausforderungen und potentiellen Umsetzungshemmnissen
    • Forderung zur Einrichtung eines Grundsatzausschusses Klimawende auf Landkreisebene

 

  • Klimaschutz im Konzern Hansestadt Lüneburg (Kap. 2.5.)
    • Einbezug der Gesellschaften im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung städtischer Klimaschutzstrategien bzw. -ziele
    • Integration von ersten Maßnahmen-Steckbriefen städtischer Gesellschaften

 

  • Organisation Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Kap. 2.6.)
    • Beschreibung und Darstellung der Personalstruktur im Bereich Klimaschutz - Dezernat III – Fachbereich 3b

 

  • Erweiterung der Steckbriefe (Kap. 3)
    • Hinweis auf kontinuierliche Erweiterung/Fortschreibung des Klimaschutzplanes bzw. Fortentwicklung von Maßnahmen-Steckbriefen
    • Klimaschutz im Konzern Hansestadt Lüneburg (A 10)
    • Klimaschutz bei der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (A 10.1)
    • Klimaschutz bei der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (A 10.2)
    • Klimaschutz bei der Hafen Lüneburg GmbH (A 10.3)
    • Klimaschutz bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft gkAöR (A 10.4) – noch frei -
    • Klimaschutz bei der Gesundheitsholding (A 10.5) – noch frei
    • Klimaschutz in privaten Unternehmen (A 11) – noch frei
    • Wärmeversorgung (B 10)

 

  • Anpassung und Ergänzung der Erfolgsindikatoren und Ausführungen zu den Maßnahmenkosten in den Steckbriefen der Handlungsfelder A-D.

 

Ergänzend zur textlichen und grafischen Darstellung im Entwurf des Klimaschutzplans erfolgen noch folgende Erläuterungen, die auch noch in das Dokument aufgenommen werden sollen:

 

- mit Bezug auf S. 12:  Die Organisationseinheit „Klimaschutz“ besteht aktuell aus 3 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern. Bis zum Jahr 2025 erscheint ein Aufwuchs auf bis zu 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter notwendig.

 

- mit Bezug auf S. 13: Die Fortschreibung des Klimaschutzplans wird jeweils zum 01.12. eines Jahres erfolgen. Die beschriebene Bürgerbeteiligung soll vorher jeweils im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. durchgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 62,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage:

Entwurf Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimaschutzplan_Hansestadt_Lueneburg (12430 KB)      
Anlage 2 2 Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90_ Die Grünen (686 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt den „Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg.“

 

Stammbaum:
VO/9409/21   Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage
VO/9409/21-1   Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage