Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg verfolgt Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung seit vielen Jahren mit Nachdruck und Kontinuität und vollzieht damit die Grundideen der Klimaschutzgesetze von Bund und Land auf kommunaler Ebene und anerkennt dies als Zukunftsaufgabe.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch das Bundes-Klimaschutzgesetz (18.12.2019), des Niedersächsischen Klimagesetzes (09.12.2020) sind die gezielte Bündelung und strategische Ausrichtung der Maßnahmen in den Themenfeldern Klimaschutz und -anpassung sowie das Aufgreifen der Nachhaltigkeitsziele als ganzheitliche städtische Aufgabe und das Selbstverständnis der Einbindung dieser Ziele in Entscheidungsprozesse erklärte Ziele der Verwaltung.
Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss des Rates vom 30.01.2020 (vgl. VO/8520/19) die Verwaltung beauftragt, ein auf Handlungsfeldern basierendes Maßnahmenkonzept für städtische Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu erarbeiten und dieses dem Rat nach Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der „Klimaschutzplan“ wurde auf Basis der Aktivitäten der Hansestadt Lüneburg in den Bereichen Klima- und Umweltschutz erarbeitet. In diesem Plan sind Maßnahmen und Projekte, die sowohl kurzfristig als auch fortlaufend bzw. wiederkehrend umgesetzt werden, für die nächsten Jahre übersichtlich dargestellt. Damit soll der Prozess einer klimagerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung in Lüneburg vorangetrieben werden.
Während es einerseits gilt, den Klimaschutz durch die drastische Senkung der Treibhausgasemissionen und schonende Verwendung von Ressourcen herbeizuführen, gilt es anderseits den bereits eingetretenen Folgen des Klimawandels durch geeignete Maßnahmen und Instrumente strategisch entgegenzuwirken.
Um sowohl dem Klimaschutz als auch der Klimaanpassung gerecht zu werden, umfasst der „Klimaschutzplan“ vier Handlungsfelder:
Die in den Handlungsfeldern aufgeführten Maßnahmen werden dabei nach folgenden Adressaten differenziert:
- Private Haushalte - Kommunen - Unternehmen
So ist gewährleistet, dass jeder Verbrauchssektor erfasst wird und geeignete Maßnahmen stadtübergreifend durchgeführt werden, um einen zielgerichteten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.
Die einzelnen Klimaschutzmaßnahmen sind im Steckbrief-Format dargestellt (Beschreibung der Handlungsschritte, Träger/beteiligte Akteure, Priorität der Maßnahme, Umsetzungszeitraum).
Vor dem Hintergrund, dass erhebliche Potentiale aber auch Notwendigkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrs-, Gebäude- und Energiesektor bestehen, soll der Klimaschutzplan noch um einen Teil ergänzt werden, der sich mit der Umsetzung dieser Potentiale bei den stadteigenen Gesellschaften befasst. Dieser Teil befindet sich in der Bearbeitungsphase und soll noch in der ersten Jahreshälfte dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt werden.
Gleiches gilt für die Änderung der städtischen Beschaffungsrichtlinie, die als Maßnahme B 1 im Klimaschutzplan vorgesehen ist.
Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzplanes wird im ersten Schritt eine CO2- und Energiebilanz für die Hansestadt Lüneburg aufgestellt, um den aktuellen IST-Zustand der Energieverbräuche und CO2-Emissionen sektorenübergreifend zu erfassen. Darüber hinaus soll in einem regelmäßigen Abstand von 2-3 Jahren eine Fortschreibung der Bilanzierung erfolgen, um Veränderungen der CO2-Emissionen zu erfassen und die Wirksamkeit der festgelegten und zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen qualitativ und quantitativ messbar zu machen.
Insgesamt trägt der Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg durch Bündelung und strategische Ausrichtung der Aktivitäten im Bereich Klimaschutz wesentlich dazu bei, die übergeordneten Klimaschutzziele des Bundes, des Landes Niedersachsens sowie des Landkreises Lüneburg umzusetzen.
Im Rahmen eines präsentationsgestützten mündlichen Vortrages wird die Verwaltung den „Klimaschutzplan“ vorstellen, der dieser Vorlage in der Entwurfsfassung beigefügt ist. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 62,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Klimaschutzplan Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Umsetzung des Klimaschutzplans.
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