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Auszug - Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9515/21 Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Müller, Leiter den Fachbereichs Finanzen, stellt die Richtlinie vor.

 

Ratsherr Dr. Korthaus weist auf die Auswirkungen für den Haushalt hin, da weitere Schulden gemacht würden. Eigentlich dürfe man nur zustimmen, wenn sich die wirtschaftliche Situation bessere.

 

Die Ratsherren Goralczyk und Neubert sowie die Beigeordneten Soldan und Blanck sprechen sich für die Förderrichtlinie aus. Die Betriebe in der Innenstadt sollten unterstützt werden. Die Höhe des Fonds sei überschaubar, außerdem würde man das Engagement der innerstädtischen Betriebe würdigen. Mitnahmeeffekte sollten vermieden werden. Einzelfallprüfungen würden eine Förderung auch nach Beginn von förderfähigen Maßnahmen ermöglichen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie

umzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 00

  Enthaltungen: