Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/9516/21  

 
 
Betreff: Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.05.2021 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.05.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Innenstadt Lüneburgs leidet zusehends unter den Folgen der Corona-Pandemie, sichtbare Folgen sind steigende Leerstände und damit verbunden ein Sinken der Kundenzahlen und damit auch der Umsätze.

 

Um dem entgegenzuwirken hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt erörtert.

 

Angelehnt an das Sofortprogramm in Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung in der „Förderrichtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt“ (siehe Anlage) ein Modell zur Drittelung der Miete

 

  • 1/3 Mieter/in,
  • 1/3 Nachlass Eigentümer/in / Vermieter/in,
  • 1/3 Hansestadt Lüneburg Lüneburg) vor.

 

Dabei werden nur Neuanmietungen von Ladenlokalen in der Innenstadt gefördert, deren Nettokaltmiete pro Quadratmeter den in Lüneburg üblichen Mieten in der Lage entspricht.

 

Antragsberechtigt sind Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe, die in der Innenstadt Ladenlokale / Geschäftsräume anmieten wollen und mit ihren Neueröffnungen zur Bereicherung der Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmal, durch ein qualitativ hochwertiges Warensortiment oder durch ein besonderes Konzept zur Verbesserung des Angebotes in der Lüneburger Innenstadt beitragen.

 

Zur Vermeidung von Leerständen können in begründeten Einzelfällen auch in der Innenstadt ansässige Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe gefördert werden, die in wirtschaftliche Not geraten sind und mithilfe der Förderung eine Chance haben, ihre Unternehmen / Betriebe fortzuführen.

 

Die Förderung wird in Form eines Mietzuschusses in Höhe von bis zu max. 2.000 € im Monat über eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt.

 

Mit der gezielten Förderung zur Reduzierung des Leerstandes werden wichtige Impuls gegeben, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern und den Bürger*innen und Gästen der Hansestadt ein positives Erlebnis und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten.

 

Für die Umsetzung der Förderung sollen Mittel aus dem REACT EU „Ad-hoc-Programms Innenstadt“ eingeworben werden. Eine „Vorfinanzierung“ erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln „weitere Corona Maßnahmen“

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x, sofern einer apl. Mittelbereitstellung zugestimmt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000 / KS 20020 

 Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903

 Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020)

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Förderrichtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstands in der Lüneburger Innenstadt

Lageplan – Geltungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Förderung_Gewerbeleerstand 19.05.2021 (105 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Geltungsbereich (239 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und Mittel aus dem REACT-EU „Ad hoc-Programms Innenstadt“ einzuwerben.

 

Stammbaum:
VO/9516/21   Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/9516/21-1   Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt - Ergänzung   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage