Als
angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld für Ratsmitglieder,
die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des
privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung
festgesetzt.
26.10.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Als
angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld für Ratsmitglieder,
die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des
privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung
festgesetzt.