Dem
§ 4 der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg, Zuständigkeiten des Rates und des
Verwaltungsausschusses (zu §§ 40 Abs. 1, 80 Abs. 4 NGO), wird folgender Absatz
4 hinzugefügt:
(4)
Der Verwaltungsausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister
über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten der
Entgeltgruppen 12 bis 15Ü des TVöD VKA. Der Oberbürgermeister entscheidet über
die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten bis zur
Entgeltgruppe 11 des TVöD VKA.
Die
Anlage 1b zur Hauptsatzung wird aufgehoben.
Die
12.Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form
beschlossen.
26.10.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die 12. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Lüneburg.