Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 04.05.06
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 04.05.06
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
die
im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Die
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den
Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird unter dem
Vorbehalt, dass die artenschutzrechtliche Befreiung nach § 42 BNatSchG der
Verwaltung zwischenzeitlich vorliegt, beschlossen.
06.06.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
08.06.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig,
die
im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln
wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.
Die
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den
Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird beschlossen.