Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH antwortet, der
zusätzliche organisatorische Aufwand sei durchgängig durch die in der Schule
beschäftigten Landesbediensteten geleistet worden, es seien dadurch keine
zusätzlichen Kosten für die Stadt entstanden. Gleiches gelte für die
Verschiebung der Prüfungszeiten. Der Sachkostenaufwand habe pro Gymnasium bei
rd. 1.400 € für die Anschaffung eines Laptops mit Farbdrucker gelegen und sei
aus dem städtischen Schulbudget bestritten worden. Einen Antrag auf Erstattung
dieser zusätzlichen Kosten habe die Stadt bisher nicht gestellt. Das Land sei
der Auffassung, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn die Gymnasien
nach dem heutigen Stand der Technik ausgerüstet seien. Bei einem
Erstattungsantrag müsste detailliert nachgewiesen werden, zu wie viel Prozent
der Laptop und Drucker im restlichen Schuljahr für die Schulbelange eingesetzt
werde. Dieser Aufwand erscheine im Verhältnis zu den Ausgaben
unverhältnismäßig, deshalb habe man davon abgesehen. Wichtiger wäre die Klärung
der Grundsatzfrage nach der Abgrenzung zwischen der pädagogisch-inhaltlichen Verantwortung
des Landes für Lehrmittel etc. und der Sachkostenverantwortung des
Schulträgers. Die Grenzen hätten sich in den letzten Jahren zunehmend
verwischt. Dies müsste in der nächsten Schulgesetznovelle geklärt werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (V) |
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