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Auszug - Zusätzliche Kosten durch das Zentralabitur (Anfrage der Gruppe SPD/FDP vom 26.04.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.06.2006    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1926/06 Zusätzliche Kosten durch das Zentralabitur (Anfrage der Gruppe SPD/FDP vom 26.04.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH antwortet, der zusätzliche organisatorische Aufwand sei durchgängig durch die in der Schule beschäftigten Landesbediensteten geleistet worden, es seien dadurch keine zusätzlichen Kosten für die Stadt entstanden. Gleiches gelte für die Verschiebung der Prüfungszeiten. Der Sachkostenaufwand habe pro Gymnasium bei rd. 1.400 € für die Anschaffung eines Laptops mit Farbdrucker gelegen und sei aus dem städtischen Schulbudget bestritten worden. Einen Antrag auf Erstattung dieser zusätzlichen Kosten habe die Stadt bisher nicht gestellt. Das Land sei der Auffassung, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen könnten, wenn die Gymnasien nach dem heutigen Stand der Technik ausgerüstet seien. Bei einem Erstattungsantrag müsste detailliert nachgewiesen werden, zu wie viel Prozent der Laptop und Drucker im restlichen Schuljahr für die Schulbelange eingesetzt werde. Dieser Aufwand erscheine im Verhältnis zu den Ausgaben unverhältnismäßig, deshalb habe man davon abgesehen. Wichtiger wäre die Klärung der Grundsatzfrage nach der Abgrenzung zwischen der pädagogisch-inhaltlichen Verantwortung des Landes für Lehrmittel etc. und der Sachkostenverantwortung des Schulträgers. Die Grenzen hätten sich in den letzten Jahren zunehmend verwischt. Dies müsste in der nächsten Schulgesetznovelle geklärt werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(V)