Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird beauftragt, für
die Stadt Lüneburg als möglichen Erwerber des LKH das Transaktionsverfahren
durchzuführen. Die Transaktionsberatung in diesem Verfahren erfolgt durch die
WestLB AG in 40217 Düsseldorf. Die juristische Begleitung erfolgt durch die
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in 65760 Eschborn. Nach jeder erfolgreichen
Zwischenstufe entscheidet die Stadt Lüneburg über eine weitere Teilnahme am
Verfahren. Die Stadt Lüneburg übernimmt die Beratungskosten, die in die
Kalkulation eines möglichen Kaufpreisangebotes einfließen. Die Stadt Lüneburg bildet eine Lenkungsgruppe, bestehend aus
dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Fraktionen und dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum Lüneburg gGmbH, die die notwendigen
Entscheidungen im Rahmen des Vergabeverfahrens trifft. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorratsgesellschaft zu
gründen, die im Falle des Zuschlages für die Stadt das Landeskrankenhaus
erwirbt. Das notwendige Gründungskapital in Höhe von 12.500 € ist
außerplanmäßig bereitzustellen. (15, Klinikum gGmbH) |
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