Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die psychiatrische
Versorgung und damit auch die derzeitige Struktur der Landeskrankenhäuser neu
zu konzeptionieren. Zu diesem Zweck sollen die bisher in der Landesträgerschaft
als Landesbetriebe geführten 8 Nieders. Landeskrankenhäuser in ihrer jetzigen
Struktur an mehrere private, kommunale und frei gemeinnützige Träger übertragen
werden. Die neuen Träger sollen die regionale psychiatrische
Vollversorgung in Zusammenarbeit mit den bestehenden Angeboten der komplementären
psychiatrischen Versorgung erhalten, sachgerecht weiterentwickeln und
hoheitliche Aufgaben im Rahmen des Maßregelvollzuges übernehmen. Im Rahmen einer förmlichen Vergabebekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wurden zwischenzeitlich
Interessenten durch das Land Niedersachsen aufgefordert, einen entsprechenden
Teilnahmeantrag bei der mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragten
Pricewaterhouse Coopers Corporate Finance Beratung GmbH, 60439 Frankfurt/M.,
bis zum 12.06.2006 einzureichen. Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, - entsprechend des
Beschlusses im Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg vom 04.04.2006 –
hinsichtlich des Erwerbs des Nieders. Landeskrankenhauses Lüneburg einen
Teilnahmeantrag im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs abzugeben. Zunächst wurde angestrebt, dass sich gemeinsam mit der Stadt
Lüneburg auch andere regional ausgerichtete Bewerber im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs aufgrund der identischen Interessenlage in diesem
Verfahren sich eines Gutachters bedienen. Nach den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen und der
von anderen Mitbewerbern bereits getroffenen Entscheidungen ist allerdings
aufgrund der regional unterschiedlichen Konstellationen eine gemeinsame
Gutachterbeauftragung nicht mehr möglich. Da für die Erstellung der im Teilnahmeverfahren bis zum
12.06.2006 benötigten Unterlagen nur ein zeitlich eng begrenzter Rahmen zur
Verfügung steht und aufgrund des bestehenden akuten Beratungsbedarfs nur sehr
wenige Unternehmen in der Lage sind, kurzfristig entsprechende Transaktionen zu
begleiten, ist es zwingend notwendig, die zunächst gemeinsam für eine Beratung
vorgesehene WestLB AG, 40217 Düsseldorf, weiterhin mit der Erarbeitung eines
Transaktions-Konzeptes zu beauftragen. Die WestLB verfügt gerade im medizinischen Sektor über eine
umfangreiche Transaktionserfahrung. Das Unternehmen hat u.a. an der
Teilprivatisierung Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg, an der Privatisierung
Städtisches Krankenhaus Hildesheim GmbH und bei der Veräußerung der
Wittgensteiner Kliniken AG mitgewirkt. Aufgrund der in dem Teilnahmeverfahren notwendigen
verschiedenen Verfahrensstufen erfolgt zwar eine Gesamtauftragsvergabe, die
Leistungen zu den einzelnen Verfahrensstufen sind jedoch einzeln abzurufen. Entsprechend den jeweiligen Planungsstufen ist folgender
Honorarrahmen vorgesehen: pauschal eine
monatliche Rate von 10.000,00 € für jeden Monat eines aktiven
Transaktionsprozesses (bis zu maximal 9 Monaten). Zusätzlich werden
erfolgsabhängige Komponenten nach jeder Verfahrensstufe fällig. Eine Beendigung dieses Verfahrens innerhalb des
Transaktionsprozesses ist jederzeit möglich. Sollte sich die Stadt Lüneburg
nicht in der Lage sehen, weiterhin am Verfahren teilzunehmen, wird nur das
Honorar der jeweiligen Planungsstufe gezahlt. Zusätzlich ist eine juristische Begleitung erforderlich. Die
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in 65760 Eschborn wird diese Aufgabe
wahrnehmen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis von Stundensätzen. Das Gesamtvolumen eines erfolgreichen Transaktionsverfahrens
(incl. der Verhandlungen) wird insgesamt ca. 450.000,00 € betragen. Dieses Transaktionsverfahren bedarf vor Ort aufgrund des geforderten medizinischen Beratungsbedarf der Unterstützung des Städtischen Klinikums. Es ist daher auch dringend notwendig, dass dieses Verfahren auch vom Städtischen Klinikum Lüneburg begleitet wird und dieses die Berateraufträge abschließt. Die Vorgehensweise wird von Seiten des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt eng begleitet. Um den möglichen Erwerb des Landeskrankenhauses durch die
Stadt Lüneburg ablauftechnisch zu erleichtern, ist es erforderlich, eine
Vorratsgesellschaft für diesen Erwerb zu gründen. Da seitens der Stadt Lüneburg
die Absicht besteht, das Landeskrankenhaus als Tochtergesellschaft in der
Rechtsform einer gGmbH zu betreiben, sollte es auch durch eine gesonderte GmbH
der Stadt erworben werden. Die sonst notwendige Umwandlungsprozedur würde sich
damit erübrigen. Wichtige Erfolgsfaktoren im Rahmen des Bieterverfahrens sind
Entscheidungsgeschwindigkeit und Vertraulichkeit. Es empfiehlt sich daher, eine
Lenkungsgruppe zu bilden, die alle Informationen erhält und die notwendigen
Entscheidung trifft. Die
Lenkungsgruppe sollte bestehen aus
Von diesem Personenkreis, aber auch von den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
wird erwartet, dass sie eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen. Diese
wird dann notwendig werden, wenn die Stadt zur Abgabe eines indikativen
Angebotes aufgefordert wird. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird beauftragt, für
die Stadt Lüneburg als möglichen Erwerber des LKH das Transaktionsverfahren
durchzuführen. Die Transaktionsberatung in diesem Verfahren erfolgt durch die
WestLB AG in 40217 Düsseldorf. Die juristische Begleitung erfolgt durch die
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in 65760 Eschborn. Nach jeder erfolgreichen
Zwischenstufe entscheidet die Stadt Lüneburg über eine weitere Teilnahme am
Verfahren. Die Stadt Lüneburg übernimmt die Beratungskosten, die in die
Kalkulation eines möglichen Kaufpreisangebotes einfließen. Die Stadt Lüneburg bildet eine Lenkungsgruppe, bestehend aus
dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Fraktionen und dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum Lüneburg gGmbH, die die notwendigen
Entscheidungen im Rahmen des Vergabeverfahrens trifft. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorratsgesellschaft zu
gründen, die im Falle des Zuschlages für die Stadt das Landeskrankenhaus
erwirbt. Das notwendige Gründungskapital in Höhe von 12.500 € ist
außerplanmäßig bereitzustellen. |
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