Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
teilt mit, das Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr lehne an dieser Stelle
jegliche Beteiligung an einer Lärmschutzmaßnahme ab, so dass der geplante
Abschnitt von 420 Metern Länge von der Stadt Lüneburg allein geplant,
finanziert und gebaut werden müsse. Die benötigten Flächen seien inzwischen
freigegeben. Die Planungen des Walls seien aber im Detail erst möglich, wenn
die verkehrlichen Belastungen in der Prognose genau abgeschätzt werden können.
Solange jedoch nicht klar sei, wo die Trasse der A 39 genau entlang führen
werde, könne keine konkrete Prognose abgegeben werden. Die Stadt habe aber ein
Baugenehmigungsverfahren vorbereitet, das konkretisiert und auf den Weg
gebracht werden könne, sobald alle Fakten festständen. Im Bereich der
Ostumgehung seien aber schon jetzt Beschränkungen auf 100 km/h vorgenommen
worden, die u.a. auch der Lärmminderung dienen sollen. Ratsherr
WOLTER weist auf
die Verkehrsbelastung auf der Ostumgehung hin, die stetig ansteige. Seit 1986
sei den Bürgern ein Lärmschutz versprochen worden, man sollte sie jetzt nicht
mit dem Hinweis auf die möglichen Auswirkungen der A 39 weiter hinhalten. Die
Entscheidungen dafür würden sich noch Jahre hinziehen. So lange könne man dort
nicht mehr warten. Der Lärmpegel sei inzwischen unerträglich und komme zum
großen Teil über die Querung der Dannenberger Bahn. Man könne zumindest schon
jetzt damit beginnen, nach und nach den Abraum von Straßenbaumaßnahmen dorthin
zu bringen und einen Lärmschutzwall aufzuschütten. Ratsherr
BRUNS hat
Verständnis für die Ungeduld der Anwohner. Die SPD-Fraktion meine auch, dass
dort ein Lärmschutzwall überfällig sei. Eine kleine Linderung sei
möglicherweise durch die Geschwindigkeitsbegrenzung erreicht worden, die
Fachleute würden bei solchen Maßnahmen allerdings nur von marginalen
Auswirkungen ausgehen. Trotzdem sollte man erst die verkehrlichen Prognosen
abwarten, um eine langfristig tragfähige Lösung zu erhalten. Viele kleine
Schritte seien schon gemacht worden, und er bitte die Anwohner um Verständnis,
dass man jetzt auf diesem Weg weitergehen wolle und noch etwas Zeit benötige,
um eine vernünftige Lösung zu erreichen. Ratsherr
REINECKE betrachtet
es als bedeutende Lärmminderungsmaßnahme, die rasenden Motorradfahrer in den
Griff zu kriegen, die auf der Ostumgehung trotz Doppelblitzanlagen auf beiden
Seiten noch immer ihr Unwesen treiben und damit für einen großen Teil der
Lärmbelästigung verantwortlich seien. Er bitte die Verwaltung eindringlich,
sich dafür nachdrücklich einzusetzen. Der Spaß einiger Weniger dürfe nicht zur
Belastung Zehntausender werden. Er meine aber auch, es wäre für die Stadt
finanziell vertretbar, schon jetzt aus laufenden Baumaßnahmen einen Erdwall zu
erstellen, auch auf die Gefahr hin, dass man ihn später umsetzen müsse. Die
Wartezeit bis zur endgültigen Festlegung der A 39-Trasse wäre zu lang. Die
Verwaltung möge bitte auch nach unkonventionellen Lösungen für diese
Problematik suchen. Beigeordneter
DÖRBAUM meint
ebenfalls, dass ein großer Teil der Lärmbelästigungen durch überhöhte
Geschwindigkeit insbesondere der Motorradfahrer verursacht wird. Er appelliert
an den Kreistag, stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte auf der Ostumgehung
einzurichten. Bisher sei das dort leider abgelehnt worden. Die Stadt habe zwar
auf dem kurzen Stück für das sie selbst zuständig sei, die Geschwindigkeit auf
100 km/h begrenzt, danach seien aber wieder höhere Geschwindigkeiten erlaubt.
Eine stärkere Kontrolle könnte die Raser und damit die Lärmbelastung vielleicht
etwas reduzieren. Allein die Anwesenheit stationärer Messgeräte trage schon
dazu bei, dass die Verkehrsteilnehmer gesitteter fahren, auch wenn die Geräte
nicht immer aktiv seien. Oberbürgermeister
MÄDGE verdeutlicht
die Problematik. Ein Lärmschutzwall müsse eine bestimmte Höhe haben, um seine
Wirksamkeit auch in weiter entfernten oder höher gelegenen Bereichen entfalten
zu können, die ebenfalls betroffen seien. Nach der Höhe errechne sich dann die
notwendige Breite der Basis des Walls. Hier seien baurechtliche und
lärmschutztechnische Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Flächen seien bereits
erworben worden und würden frei gehalten. Erdablagerungen aus Baumaßnahmen
würden allerdings als Altlastentsorgung gewertet und seien nicht zulässig. Vor
Beginn der Arbeiten benötige man diverse Genehmigungen der Nachbargemeinden,
vom Landkreis und vom Gewerbeaufsichtsamt, weil es sich nicht um städtische
Flächen handele. Die notwendige Höhe und Breite des Walls könne aber erst
errechnet werden wenn die Route der A 39 feststehe, weil vorher keine zuverlässigen
Verkehrsprognosen erstellt werden könnten. Den Bürgern sei bereits erläutert
worden, dass damit erst Mitte nächsten Jahres gerechnet werden könne. Die
Aufstellung stationärer Geschwindigkeitskameras werde auf dem städtischen
Abschnitt der Ostumgehung nach der Sanierung im Adendorfer Bereich erfolgen.
Die Stadt habe dem Landkreis angeboten, die Kameras für seinen Bereich
vorzufinanzieren und die Mittel dann aus den Einnahmen der Bußgelder
zurückerstatten zu lassen. Er bitte den Kreistag, zumindest dieser Regelung
zuzustimmen. Die Stadt verzögere das gesamte Vorhaben nicht, sondern habe an
dieser Stelle keinen Handlungsspielraum. Beigeordneter
ALTHUSMANN wendet
ein, den betroffenen Bürgern sei bereits seit Jahren ein Lärmschutz versprochen
worden. Die Haushaltslage der Stadt lasse sicherlich keine großen Ausgaben mehr
zu, er hätte sich aber gewünscht, dass man in den vergangenen Jahren eine
flexible und kompromissfähige Lösung gesucht hätte. Dazu gehöre auch
Kompromissbereitschaft der Stadt in Bezug auf die B 4-Problematik. Dort wäre
ein Entgegenkommen der Stadt gegenüber dem Landkreis sinnvoll, indem man auf
dem städtischen Teil der Ostumgehung den Durchgangsverkehr für LKW verbiete und
damit gleichzeitig Melbeck und die B 209 entlasten würde. Das würde
gleichzeitig auch zu einer Verringerung der Lärmbelastung durch LKW auf der
Ostumgehung führen. Das dürfe natürlich nicht den für die Region notwendigen
Wirtschaftsverkehr betreffen. Er hoffe auf eine Kooperation von Landkreis und
Stadt in dieser Sache. Oberbürgermeister
MÄDGE weist den
Vorwurf mangelnder Kooperationsbereitschaft von Seiten der Stadt entschieden
zurück. Man habe dem Landkreis viele Kompromissangebote unterbreitet, die
zurückgewiesen wurden, zum Teil auch vom Kreistag selbst. Eine Sperrung der B 4
für den LKW-Durchgangsverkehr wäre praktisch nur sehr schwer umsetzbar, weil
dafür eine umfangreiche Beschilderung notwendig wäre, die bei Tempo 80 für
ausländische Fahrer nur schwer verständlich wäre, und außerdem der
Wirtschaftsverkehr nach Wolfsburg gestört würde. Die IHK Lüneburg - Wolfsburg
habe dringend davor gewarnt. Er frage sich, weshalb der Landkreis nicht
versuche, alle beteiligten Landkreise und Behörden an einen Tisch zu bringen,
um die Thematik zu besprechen. Das zu regeln sei nicht Aufgabe der Stadt. Der
ursprüngliche Ansatz des Landes, an dieser Strecke Mautgebühren zu erheben, sei
nicht an der Stadt Lüneburg gescheitert, sondern daran, dass die Landkreise
Gifhorn, Uelzen und Lüneburg sich nicht einigen konnten. Ratsherr
FIRUS bezeichnet es
als unredlich von der CDU, der Stadt Lüneburg in dieser Sache Untätigkeit
vorzuwerfen. Gleichermaßen doppelzüngig sei, der Verwaltung den Schuldenberg
vorzuhalten, den die Stadt habe, aber ständig weitere Maßnahmen wie
Schulbausanierungen, Lärmschutz usw. einzufordern und dann bei der
Haushaltsgenehmigung nicht mitzustimmen. Ratsherr
ZIEGERT ist der
Ansicht, dass eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h keine
für die Anwohner wahrnehmbare Lärmminderung erbringen werde. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3) |
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