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Auszug - Lärmschutz für den Bereich "Bülows Kamp", "Kloster Kamp" und "Kaltenmoor" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.04.06, eingegangen am 12.04.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 08.06.2006    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1914/06 Lärmschutz für den Bereich "Bülows Kamp", "Kloster Kamp" und "Kaltenmoor" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.04.06, eingegangen am 12.04.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS teilt mit, das Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr lehne an dieser Stelle jegliche Beteiligung an einer Lärmschutzmaßnahme ab, so dass der geplante Abschnitt von 420 Metern Länge von der Stadt Lüneburg allein geplant, finanziert und gebaut werden müsse. Die benötigten Flächen seien inzwischen freigegeben. Die Planungen des Walls seien aber im Detail erst möglich, wenn die verkehrlichen Belastungen in der Prognose genau abgeschätzt werden können. Solange jedoch nicht klar sei, wo die Trasse der A 39 genau entlang führen werde, könne keine konkrete Prognose abgegeben werden. Die Stadt habe aber ein Baugenehmigungsverfahren vorbereitet, das konkretisiert und auf den Weg gebracht werden könne, sobald alle Fakten festständen. Im Bereich der Ostumgehung seien aber schon jetzt Beschränkungen auf 100 km/h vorgenommen worden, die u.a. auch der Lärmminderung dienen sollen.

 

Ratsherr WOLTER weist auf die Verkehrsbelastung auf der Ostumgehung hin, die stetig ansteige. Seit 1986 sei den Bürgern ein Lärmschutz versprochen worden, man sollte sie jetzt nicht mit dem Hinweis auf die möglichen Auswirkungen der A 39 weiter hinhalten. Die Entscheidungen dafür würden sich noch Jahre hinziehen. So lange könne man dort nicht mehr warten. Der Lärmpegel sei inzwischen unerträglich und komme zum großen Teil über die Querung der Dannenberger Bahn. Man könne zumindest schon jetzt damit beginnen, nach und nach den Abraum von Straßenbaumaßnahmen dorthin zu bringen und einen Lärmschutzwall aufzuschütten.

 

Ratsherr BRUNS hat Verständnis für die Ungeduld der Anwohner. Die SPD-Fraktion meine auch, dass dort ein Lärmschutzwall überfällig sei. Eine kleine Linderung sei möglicherweise durch die Geschwindigkeitsbegrenzung erreicht worden, die Fachleute würden bei solchen Maßnahmen allerdings nur von marginalen Auswirkungen ausgehen. Trotzdem sollte man erst die verkehrlichen Prognosen abwarten, um eine langfristig tragfähige Lösung zu erhalten. Viele kleine Schritte seien schon gemacht worden, und er bitte die Anwohner um Verständnis, dass man jetzt auf diesem Weg weitergehen wolle und noch etwas Zeit benötige, um eine vernünftige Lösung zu erreichen.

 

Ratsherr REINECKE betrachtet es als bedeutende Lärmminderungsmaßnahme, die rasenden Motorradfahrer in den Griff zu kriegen, die auf der Ostumgehung trotz Doppelblitzanlagen auf beiden Seiten noch immer ihr Unwesen treiben und damit für einen großen Teil der Lärmbelästigung verantwortlich seien. Er bitte die Verwaltung eindringlich, sich dafür nachdrücklich einzusetzen. Der Spaß einiger Weniger dürfe nicht zur Belastung Zehntausender werden. Er meine aber auch, es wäre für die Stadt finanziell vertretbar, schon jetzt aus laufenden Baumaßnahmen einen Erdwall zu erstellen, auch auf die Gefahr hin, dass man ihn später umsetzen müsse. Die Wartezeit bis zur endgültigen Festlegung der A 39-Trasse wäre zu lang. Die Verwaltung möge bitte auch nach unkonventionellen Lösungen für diese Problematik suchen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM meint ebenfalls, dass ein großer Teil der Lärmbelästigungen durch überhöhte Geschwindigkeit insbesondere der Motorradfahrer verursacht wird. Er appelliert an den Kreistag, stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte auf der Ostumgehung einzurichten. Bisher sei das dort leider abgelehnt worden. Die Stadt habe zwar auf dem kurzen Stück für das sie selbst zuständig sei, die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt, danach seien aber wieder höhere Geschwindigkeiten erlaubt. Eine stärkere Kontrolle könnte die Raser und damit die Lärmbelastung vielleicht etwas reduzieren. Allein die Anwesenheit stationärer Messgeräte trage schon dazu bei, dass die Verkehrsteilnehmer gesitteter fahren, auch wenn die Geräte nicht immer aktiv seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht die Problematik. Ein Lärmschutzwall müsse eine bestimmte Höhe haben, um seine Wirksamkeit auch in weiter entfernten oder höher gelegenen Bereichen entfalten zu können, die ebenfalls betroffen seien. Nach der Höhe errechne sich dann die notwendige Breite der Basis des Walls. Hier seien baurechtliche und lärmschutztechnische Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Flächen seien bereits erworben worden und würden frei gehalten. Erdablagerungen aus Baumaßnahmen würden allerdings als Altlastentsorgung gewertet und seien nicht zulässig. Vor Beginn der Arbeiten benötige man diverse Genehmigungen der Nachbargemeinden, vom Landkreis und vom Gewerbeaufsichtsamt, weil es sich nicht um städtische Flächen handele. Die notwendige Höhe und Breite des Walls könne aber erst errechnet werden wenn die Route der A 39 feststehe, weil vorher keine zuverlässigen Verkehrsprognosen erstellt werden könnten. Den Bürgern sei bereits erläutert worden, dass damit erst Mitte nächsten Jahres gerechnet werden könne. Die Aufstellung stationärer Geschwindigkeitskameras werde auf dem städtischen Abschnitt der Ostumgehung nach der Sanierung im Adendorfer Bereich erfolgen. Die Stadt habe dem Landkreis angeboten, die Kameras für seinen Bereich vorzufinanzieren und die Mittel dann aus den Einnahmen der Bußgelder zurückerstatten zu lassen. Er bitte den Kreistag, zumindest dieser Regelung zuzustimmen. Die Stadt verzögere das gesamte Vorhaben nicht, sondern habe an dieser Stelle keinen Handlungsspielraum.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN wendet ein, den betroffenen Bürgern sei bereits seit Jahren ein Lärmschutz versprochen worden. Die Haushaltslage der Stadt lasse sicherlich keine großen Ausgaben mehr zu, er hätte sich aber gewünscht, dass man in den vergangenen Jahren eine flexible und kompromissfähige Lösung gesucht hätte. Dazu gehöre auch Kompromissbereitschaft der Stadt in Bezug auf die B 4-Problematik. Dort wäre ein Entgegenkommen der Stadt gegenüber dem Landkreis sinnvoll, indem man auf dem städtischen Teil der Ostumgehung den Durchgangsverkehr für LKW verbiete und damit gleichzeitig Melbeck und die B 209 entlasten würde. Das würde gleichzeitig auch zu einer Verringerung der Lärmbelastung durch LKW auf der Ostumgehung führen. Das dürfe natürlich nicht den für die Region notwendigen Wirtschaftsverkehr betreffen. Er hoffe auf eine Kooperation von Landkreis und Stadt in dieser Sache.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist den Vorwurf mangelnder Kooperationsbereitschaft von Seiten der Stadt entschieden zurück. Man habe dem Landkreis viele Kompromissangebote unterbreitet, die zurückgewiesen wurden, zum Teil auch vom Kreistag selbst. Eine Sperrung der B 4 für den LKW-Durchgangsverkehr wäre praktisch nur sehr schwer umsetzbar, weil dafür eine umfangreiche Beschilderung notwendig wäre, die bei Tempo 80 für ausländische Fahrer nur schwer verständlich wäre, und außerdem der Wirtschaftsverkehr nach Wolfsburg gestört würde. Die IHK Lüneburg - Wolfsburg habe dringend davor gewarnt. Er frage sich, weshalb der Landkreis nicht versuche, alle beteiligten Landkreise und Behörden an einen Tisch zu bringen, um die Thematik zu besprechen. Das zu regeln sei nicht Aufgabe der Stadt. Der ursprüngliche Ansatz des Landes, an dieser Strecke Mautgebühren zu erheben, sei nicht an der Stadt Lüneburg gescheitert, sondern daran, dass die Landkreise Gifhorn, Uelzen und Lüneburg sich nicht einigen konnten.

 

Ratsherr FIRUS bezeichnet es als unredlich von der CDU, der Stadt Lüneburg in dieser Sache Untätigkeit vorzuwerfen. Gleichermaßen doppelzüngig sei, der Verwaltung den Schuldenberg vorzuhalten, den die Stadt habe, aber ständig weitere Maßnahmen wie Schulbausanierungen, Lärmschutz usw. einzufordern und dann bei der Haushaltsgenehmigung nicht mitzustimmen.

 

Ratsherr ZIEGERT ist der Ansicht, dass eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h keine für die Anwohner wahrnehmbare Lärmminderung erbringen werde.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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