Bürgerinformationssystem
TOP
4.2 und 4.3 werden gemeinsam beraten. Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH gibt kurz die
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag inhaltlich wieder. Formalrechtlich
empfehle die Verwaltung dem Rat der Stadt Lüneburg, den Antrag abzulehnen, da
eine solche Satzung nur erlassen werden solle, um konkrete Fragestellungen vorzubereiten
und zu strukturieren. Eine konkreter Gegenstand der Befragung werde in dem
Antrag jedoch nicht benannt. Ratsherr
MEIHSIES weist
darauf hin, dass der Antrag im Zusammenhang mit dem Antrag unter
Tagesordnungspunkt 4.3 gesehen werden solle, in dem die konkrete Frage
aufgeführt sei. Eine Bürgerbefragung würde die Stadt in die Situation
versetzen, mit großer Unterstützung durch die Bürger eine Klage gegen die
Vorzugsvariante des Landes einzulegen. Es sei wichtig, die Bürger auf diese
Weise am Verfahren zu beteiligen. Stadtdirektor
KOCH verweist auf
die Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 4.3, aus der hervorgehe, dass eine
solche Bürgerbefragung im Verfahren derzeit noch viel zu früh wäre und auf
diese Weise ins Leere laufen würde. Ein Rechtsmittel könne man erst gegen eine
klare Entscheidung einlegen, nicht gegen die A 39 generell. Ein formelles
Bürgerbegehren wäre in diesem Fall rechtlich ausgeschlossen, da die Bürger im
Verfahren sowieso umfangreich beteiligt werden müssen und eine doppelte
Beteiligung nicht zulässig sei. Ratsherr
ZIEGERT stimmt
Stadtdirektor Koch zu und geht kurz auf die rechtlichen Hintergründe ein. Er
sehe in einer Bürgerbefragung in diesem Fall auch keinen richtigen Sinn, weil
die Verwaltung ohnehin alle Rechtsmittel ausschöpfen werde, die ihr zur
Verfügung stehen. Auch dafür sei es aber derzeit noch viel zu früh. Erst, wenn
der Planfeststellungsbeschluss vorliege, könne eine Anfechtungsklage
eingereicht werden. Das sollte allerdings nur bei tatsächlicher Erfolgsaussicht
geschehen. Die Stadt werde sich in dieser Frage sicherlich von kompetenten
Anwälten beraten lassen. Beigeordneter
SRUGIS sieht
ebenfalls keinen Sinn darin, über eine Frage zu diskutieren, deren Antwort von
vornherein klar sei. Die Stadt habe längst verlauten lassen, dass sie bei
Beibehaltung der vorgeschlagenen Trassenführung auf jeden Fall rechtliche
Mittel dagegen einlegen werde. Eine Bürgerbefragung sei sehr aufwändig und
kostspielig und bringe in diesem Fall nicht weiter. Die Bürger könnten im
Verfahren ihre Bedenken und Anregungen einbringen, die dann entsprechend
ausgewertet werden müssten. Beide Anträge seien daher abzulehnen. Ratsherr
MEIHSIES gibt zu
bedenken, dass die Anträge als Vorratsbeschluss gefasst werden könnten und
damit ein politisches Signal an die Planungsbehörde gesetzt würde. Eine Bürgerbefragung
sollte keineswegs als bedeutungslos angesehen werden, sie signalisiere in die
Bürgerschaft hinein, dass diese an Entscheidungsprozessen beteiligt werde. Die
vorgeschlagene Frage könnte noch nach Bedarf abgewandelt werden. Es sei
bedauerlich, dass hier offenbar keine Entscheidung für eine Bürgerbefragung
fallen werde. Bürgermeisterin
SCHELLMANN
entgegnet, wenn man als Politiker engen Kontakt zu den Bürgern halte, wisse man
auch, was diese wollen und genau so habe man sich in diesem Fall von Anfang an
verhalten. Der Rat sollte seine Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, nicht
zurück auf die Bürger delegieren. Oberbürgermeister Mädge habe von Beginn an
keinen Zweifel daran gelassen, dass er gegen die vorgeschlagene Trasse vorgehen
werde und der Rat unterstütze ihn darin. Ihr sei nicht klar, was mit dem Antrag
noch zusätzlich erreicht werden solle. Einen Vorratsbeschluss zu fassen, sei
nach dem Gesetz nicht möglich. Oberbürgermeister
MÄDGE hofft darauf,
dass die Argumente der Gutachter, Verwaltung und Bürger, die derzeit für die
Stellungnahme gesammelt werden, dazu führen, dass man sich auf eine andere
Trassenlösung, nämlich die Westumfahrung, einigen wird. Nach dem Zeitplan ist
mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens erst 2009 zu rechnen, um einen
gerichtsfesten Bescheid zu erstellen benötige man dann 2 – 3 Jahre, so dass erst
die Nachfolger des kommenden Rates über die Rechtsmittel diskutieren bräuchten.
Eine Bürgerbeteiligung habe umfangreich in 5 Bürgerversammlungen in den
betroffenen Bereichen stattgefunden. Nirgends habe er gehört, dass die Stadt
nicht gegen einen Beschluss klagen solle, der ihren Interessen zuwider laufe.
Die finanziellen Mittel, die für eine in diesem Fall unsinnige Bürgerbefragung
aufgewendet werden müssten, könne man besser in Begleitgutachten und Anwälte
investieren. Ratsherr
MEIHSIES zieht auf
Nachfrage der Ratsvorsitzenden den Antrag unter Tagesordnungspunkt 4.2 zurück. |
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