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Auszug - Erlass einer Satzung für Bürgerbefragungen in Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.04.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 4.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 08.06.2006    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1917/06 Erlass einer Satzung für Bürgerbefragungen in Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.04.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

TOP 4

 

TOP 4.2 und 4.3 werden gemeinsam beraten.

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH gibt kurz die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag inhaltlich wieder. Formalrechtlich empfehle die Verwaltung dem Rat der Stadt Lüneburg, den Antrag abzulehnen, da eine solche Satzung nur erlassen werden solle, um konkrete Fragestellungen vorzubereiten und zu strukturieren. Eine konkreter Gegenstand der Befragung werde in dem Antrag jedoch nicht benannt.

 

Ratsherr MEIHSIES weist darauf hin, dass der Antrag im Zusammenhang mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 4.3 gesehen werden solle, in dem die konkrete Frage aufgeführt sei. Eine Bürgerbefragung würde die Stadt in die Situation versetzen, mit großer Unterstützung durch die Bürger eine Klage gegen die Vorzugsvariante des Landes einzulegen. Es sei wichtig, die Bürger auf diese Weise am Verfahren zu beteiligen.

 

Stadtdirektor KOCH verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 4.3, aus der hervorgehe, dass eine solche Bürgerbefragung im Verfahren derzeit noch viel zu früh wäre und auf diese Weise ins Leere laufen würde. Ein Rechtsmittel könne man erst gegen eine klare Entscheidung einlegen, nicht gegen die A 39 generell. Ein formelles Bürgerbegehren wäre in diesem Fall rechtlich ausgeschlossen, da die Bürger im Verfahren sowieso umfangreich beteiligt werden müssen und eine doppelte Beteiligung nicht zulässig sei.

 

Ratsherr ZIEGERT stimmt Stadtdirektor Koch zu und geht kurz auf die rechtlichen Hintergründe ein. Er sehe in einer Bürgerbefragung in diesem Fall auch keinen richtigen Sinn, weil die Verwaltung ohnehin alle Rechtsmittel ausschöpfen werde, die ihr zur Verfügung stehen. Auch dafür sei es aber derzeit noch viel zu früh. Erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliege, könne eine Anfechtungsklage eingereicht werden. Das sollte allerdings nur bei tatsächlicher Erfolgsaussicht geschehen. Die Stadt werde sich in dieser Frage sicherlich von kompetenten Anwälten beraten lassen.

 

Beigeordneter SRUGIS sieht ebenfalls keinen Sinn darin, über eine Frage zu diskutieren, deren Antwort von vornherein klar sei. Die Stadt habe längst verlauten lassen, dass sie bei Beibehaltung der vorgeschlagenen Trassenführung auf jeden Fall rechtliche Mittel dagegen einlegen werde. Eine Bürgerbefragung sei sehr aufwändig und kostspielig und bringe in diesem Fall nicht weiter. Die Bürger könnten im Verfahren ihre Bedenken und Anregungen einbringen, die dann entsprechend ausgewertet werden müssten. Beide Anträge seien daher abzulehnen.

 

Ratsherr MEIHSIES gibt zu bedenken, dass die Anträge als Vorratsbeschluss gefasst werden könnten und damit ein politisches Signal an die Planungsbehörde gesetzt würde. Eine Bürgerbefragung sollte keineswegs als bedeutungslos angesehen werden, sie signalisiere in die Bürgerschaft hinein, dass diese an Entscheidungsprozessen beteiligt werde. Die vorgeschlagene Frage könnte noch nach Bedarf abgewandelt werden. Es sei bedauerlich, dass hier offenbar keine Entscheidung für eine Bürgerbefragung fallen werde.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN entgegnet, wenn man als Politiker engen Kontakt zu den Bürgern halte, wisse man auch, was diese wollen und genau so habe man sich in diesem Fall von Anfang an verhalten. Der Rat sollte seine Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, nicht zurück auf die Bürger delegieren. Oberbürgermeister Mädge habe von Beginn an keinen Zweifel daran gelassen, dass er gegen die vorgeschlagene Trasse vorgehen werde und der Rat unterstütze ihn darin. Ihr sei nicht klar, was mit dem Antrag noch zusätzlich erreicht werden solle. Einen Vorratsbeschluss zu fassen, sei nach dem Gesetz nicht möglich.

 

Oberbürgermeister MÄDGE hofft darauf, dass die Argumente der Gutachter, Verwaltung und Bürger, die derzeit für die Stellungnahme gesammelt werden, dazu führen, dass man sich auf eine andere Trassenlösung, nämlich die Westumfahrung, einigen wird. Nach dem Zeitplan ist mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens erst 2009 zu rechnen, um einen gerichtsfesten Bescheid zu erstellen benötige man dann 2 – 3 Jahre, so dass erst die Nachfolger des kommenden Rates über die Rechtsmittel diskutieren bräuchten. Eine Bürgerbeteiligung habe umfangreich in 5 Bürgerversammlungen in den betroffenen Bereichen stattgefunden. Nirgends habe er gehört, dass die Stadt nicht gegen einen Beschluss klagen solle, der ihren Interessen zuwider laufe. Die finanziellen Mittel, die für eine in diesem Fall unsinnige Bürgerbefragung aufgewendet werden müssten, könne man besser in Begleitgutachten und Anwälte investieren.

 

Beschluss:

 

Ratsherr MEIHSIES zieht auf Nachfrage der Ratsvorsitzenden den Antrag unter Tagesordnungspunkt 4.2 zurück.