Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig,
- die
im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln
wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.
- Die
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den
Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird beschlossen.
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