Der Grünflächen-
und Forstausschuss emphiehlt dem VA sich für den Erhalt des Baumbestandes der
Schnellenberger Allee als Naturdenkmal nach § 27 NNatG auszusprechen.
Sollte der
Landkreis Lüneburg eine Verordnung gemäß § 28 NNatG ohne Zustimmung der Stadt
erlassen sind folgende Voraussetzungen vor Inkrafttreten zu gewährleisten:
-Herstellung
eines fachgerechten Zustandes nach Expertise eines vereidigten Baumsachverständigen.
-Präzisierung
der Bestimmungen bezüglich der fachgerechten Pflege – auch unter dem
Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit.
Zahlung
einer Ablösesumme für die Pflegeaufwendungen in den nächsten 10 Jahren.
Grundlage dafür sollte das o.g. Gutachten sein.
09.11.2005 - Grünflächen- und Forstausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.