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Beratungsinhalt: Bereichsleiter
Zurheide geht ein
auf die im Antrag benannten Flächen. Fläche Fuchsweg / Erbstorfer LandstraßeDie
angesprochene Fläche „Neue Forst“ liegt zwischen Fuchsweg und Ostumgehung. Eine
Art Parcours mit Berg- und Talpassagen wurde in privater Initiative von einer
Gruppe interessierter Mountainbike-Sportler angelegt. Die nicht im städtischen
Eigentum stehende Fläche wird vom staatlichen Forstamt Carrenthien verwaltet.
Offenkundig wird diese Anlage stillschweigend geduldet. Die
Stadt müsste, um die Anlage zu sichern, die Fläche erwerben. Bauleitplanerisch
müsste die Fläche als Sportstätte ausgewiesen werden. Dazu müsste ein
F-Plan-Änderungsverfahren eingeleitet und ein B-Plan aufgestellt werden. Da
sich die Flächen im Außenbereich befinden, bedeutet dies, dass die Eingriffe in
Natur und Landschaft auszugleichen sein werden. Nach dem Landesforstgesetz
würde die Umnutzung auch eine Waldumwandlung mit entsprechendem Verfahren nach
sich ziehen. All dies zeigt auf, dass eine förmliche Sicherung dieses in
Eigeninitiative geschaffenen Parcours einen erheblichen Aufwand an Geld und
Bindung personeller Kapazitäten bedeuten würde. Fläche Dahlenburger Landstraße / südlich der KVGDie
Fläche ist über einen B-Plan als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche
gesichert. Die Fläche befindet sich in Privatbesitz. Zur Realisierung einer
Mountainbikefläche müsste die Fläche aus ihrer Bindung herausgelöst werden.
Auch müsste die Fläche käuflich erworben werden und an anderer Stelle für die
herausgenommene Fläche Ersatz geschaffen werden. Ein B-Plan-Verfahren wäre
ergänzend zur Absicherung erforderlich. Ausweisung anderer Flächen im StadtgebietDie Ausweisung von Mountainbike-Flächen ist für die Verwaltung nur denkbar auf größeren Spielplätzen. Eine ähnliche Anlage befindet sich auf einem Spielplatz in der Nähe der Schnellenberger Allee. Seitens
der Verwaltung wird die Ansicht vertreten, dass genügend Freiflächen, die für
solche Zwecke geeignet sind, in freier Natur vorhanden sind und auch
dementsprechend genutzt werden können, ohne dass es einer besonderen Regelung
bedarf. Ratsfrau
Leeck interessiert
ergänzend, ob man die Sicherung des Parcours in der „Neuen Forst“ bezüglich des
Kaufpreises und des Bauleitverfahrens mit Kosten hinterlegen kann. Dies könnte hilfreich in der Argumentation gegenüber
den Nutzern sein, um ihnen aufzeigen zu
können, warum die Stadt in dieser Sache keine Initiative ergreift. Bereichsleiter
Zurheide erklärt
hierzu, dass der reine Flächenbedarf ca. 1 ha Fläche beträgt. Bereichsleiter
Eckel ergänzt, dass
das Land sich sehr verkaufswillig verhält. Der Kaufpreis für das Land mit dem
Waldbestand darauf betragt ca. 0,60 – 0,70 €/m² für 1 ha Fläche wären
demzufolge ca. 6.000 – 7.000 € aufzubringen. Die Frage stellt sich dabei aber,
ob eine solche inselartige Herauslösung überhaupt möglich sein wird. Eher ist
davon auszugehen, dass, wenn Flächenankauf zu tätigen sein wird, man das ganze
umliegende Quartier erwerben müsste. Bereichsleiter
Zurheide weist
darauf hin, dass auch die erforderlichen Ausgleichsflächen zu erwerben seien.
Die Frage der Trägerschaft und der Haftung wären Aspekte, die noch geklärt
werden müssten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stadt selbst nicht als
Träger in Betracht kommt. Fachbereichsleiter
Wittmoser geht
davon aus, dass auch Sportvereine eine Trägerschaft nicht anstreben würden.
Dies mag in Großstädten möglicherweise anders regelbar sein. Zu
bedenken ist auch, dass das frei in der Landschaft fahren von den
Mountainbikern auch als ein Stück Freiheit betrachtet wird, bei der eine jegliche
Reglementierung nicht gewollt sei. Bereichsleiter
Zurheide
verdeutlicht, dass der Parcours „Neue Forst“ vom Eigentümer derzeit auch
geduldet wird. Insofern besteht kein akuter Handlungsbedarf. Fachbereichsleiter
Wittmoser geht
davon aus, dass Mountainbiker sich ihre Möglichkeiten selbst suchen. Auf
geplante Anlagen werden sie eher nicht gehen. Ratsherr
May vertritt auch
diese Ansicht. Für ihn ist der klassische Mountainbike-Fahrer jemand, der sich
schwerlich reglementieren und in geordnete Bahnen lenken lässt. Herr
Dammann – BUND – sieht
hier den deutlichen Kontrast einer unreglementierten Sportausübung gegenüber
dem Regelungszwang einer Verwaltung. Er geht davon aus, dass mit einer
Reglementierung zwar die Kosten da sein werden, aber ebenso der Spaß für die
Sportausübenden weg sein wird. Der Gedanken der Duldung sollte in diesem
Zusammenhang positiv gewertet werden, auch wenn damit für die Sportausübenden
keine Sicherheit über den Bestand verbunden ist. Beigeordneter
Dörbaum kann den
Bedarf nicht einschätzen. Möglicherweise sollte die Thematik im Sportausschuss
noch einmal aufgegriffen werden, um auf dieser Schiene den Bedarf und das
Interesse der Sportvereine einmal abzufragen. Für
ihn auch nicht denkbar wäre es, dass die Stadt die Kosten für die Herstellung,
Unterhaltung und die Haftung übernimmt. Überlegenswert wäre es aber, den Bedarf
in den Sportvereinen nachzufragen. Wenn
ein Bedarf festgestellt wird, wäre nach seiner Ansicht eine solche Anlage nur
über einen Verein zu betreiben. Ratsfrau
Ebeling glaubt
nicht, dass wegen der damit verbundenen Haftungsfrage sich Sportvereine dafür
interessieren würden. Für einen guten Ansatz hält sie die Aussagen von Herrn
Dammann – BUND -. Soweit dies von den Ausschussmitgliedern anders gesehen wird,
bietet sie an, dass darüber abgestimmt wird, dass der Antrag zur weiteren
Beratung an den Sportausschuss verwiesen wird. Herr
Dammann – BUND – erinnert
an das Engagement des VfL, als es darum ging, den BMX-Sportlern einen Parcours
zur Verfügung zu stellen. Auch eine solche Anlage wurde auf Dauer wegen der
Reglementierung und dem Erfordernis einer Vereinszugehörigkeit nicht
angenommen. Da
der Freiheitsdrang der Mountainbiker noch höher einzuschätzen ist, sollte ein
solcher Fehler nicht wiederholt werden. Ratsfrau
Leeck hält den
Hinweis, dass bei entsprechend abgefragten Bedarf in den Sportvereinen das
Thema noch einmal im Sportausschuss beraten werden sollte, für den richtigen
Ansatz. Zunächst sollte die Thematik jedoch noch einmal in der Fraktion beraten
werden. Ihre Fraktion wird bei Bedarf zu gegebener Zeit einen entsprechenden
Antrag in den Sportausschuss einbringen. Für den Grünflächen- und
Forstausschuss sieht sie aufgrund der Ausführungen der Verwaltung und der
Beratung zunächst keinen weiteren Beratungs- oder Handlungsbedarf. Ratsfrau
Ebeling fasst als
Ausschussvorsitzende als Beratungsergebnis zusammen, dass der Antrag, wenn dies
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen es für notwendig erachtet wird, direkt
in den Sportausschuss eingebracht wird. Aufgrund des Sachvortrages der
Verwaltung und der Beratung im Ausschuss ist der Antrag für den Grünflächen-
und Forstausschuss damit erledigt. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss stimmt dem von Ratsfrau Ebeling
zusammengefassten Beratungsergebnis und der weiteren Vorgehensweise
einvernehmlich zu. |
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