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Auszug - Den Mountainbikesport in Lüneburg zu fördern - Naturschutz und Radsport miteinander zu verbinden (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2005)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.11.2005    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1751/05 Den Mountainbikesport in Lüneburg zu fördern - Naturschutz und Radsport miteinander zu verbinden
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2005)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Zurheide geht ein auf die im Antrag benannten Flächen.

 

Fläche Fuchsweg / Erbstorfer Landstraße

Die angesprochene Fläche „Neue Forst“ liegt zwischen Fuchsweg und Ostumgehung. Eine Art Parcours mit Berg- und Talpassagen wurde in privater Initiative von einer Gruppe interessierter Mountainbike-Sportler angelegt. Die nicht im städtischen Eigentum stehende Fläche wird vom staatlichen Forstamt Carrenthien verwaltet. Offenkundig wird diese Anlage stillschweigend geduldet.

Die Stadt müsste, um die Anlage zu sichern, die Fläche erwerben. Bauleitplanerisch müsste die Fläche als Sportstätte ausgewiesen werden. Dazu müsste ein F-Plan-Änderungsverfahren eingeleitet und ein B-Plan aufgestellt werden. Da sich die Flächen im Außenbereich befinden, bedeutet dies, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen sein werden. Nach dem Landesforstgesetz würde die Umnutzung auch eine Waldumwandlung mit entsprechendem Verfahren nach sich ziehen. All dies zeigt auf, dass eine förmliche Sicherung dieses in Eigeninitiative geschaffenen Parcours einen erheblichen Aufwand an Geld und Bindung personeller Kapazitäten bedeuten würde.

 

 

Fläche Dahlenburger Landstraße / südlich der KVG

Die Fläche ist über einen B-Plan als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche gesichert. Die Fläche befindet sich in Privatbesitz. Zur Realisierung einer Mountainbikefläche müsste die Fläche aus ihrer Bindung herausgelöst werden. Auch müsste die Fläche käuflich erworben werden und an anderer Stelle für die herausgenommene Fläche Ersatz geschaffen werden. Ein B-Plan-Verfahren wäre ergänzend zur Absicherung erforderlich.

 

 

Ausweisung anderer Flächen im Stadtgebiet

Die Ausweisung von Mountainbike-Flächen ist für die Verwaltung nur denkbar auf größeren Spielplätzen. Eine ähnliche Anlage befindet sich auf einem Spielplatz in der Nähe der Schnellenberger Allee.

Seitens der Verwaltung wird die Ansicht vertreten, dass genügend Freiflächen, die für solche Zwecke geeignet sind, in freier Natur vorhanden sind und auch dementsprechend genutzt werden können, ohne dass es einer besonderen Regelung bedarf.

 

Ratsfrau Leeck interessiert ergänzend, ob man die Sicherung des Parcours in der „Neuen Forst“ bezüglich des Kaufpreises und des Bauleitverfahrens mit Kosten hinterlegen kann. Dies  könnte hilfreich in der Argumentation gegenüber den Nutzern sein, um ihnen aufzeigen  zu können, warum die Stadt in dieser Sache keine Initiative ergreift.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt hierzu, dass der reine Flächenbedarf ca. 1 ha Fläche beträgt.

 

Bereichsleiter Eckel ergänzt, dass das Land sich sehr verkaufswillig verhält. Der Kaufpreis für das Land mit dem Waldbestand darauf betragt ca. 0,60 – 0,70 €/m² für 1 ha Fläche wären demzufolge ca. 6.000 – 7.000 € aufzubringen. Die Frage stellt sich dabei aber, ob eine solche inselartige Herauslösung überhaupt möglich sein wird. Eher ist davon auszugehen, dass, wenn Flächenankauf zu tätigen sein wird, man das ganze umliegende Quartier erwerben müsste.

 

Bereichsleiter Zurheide weist darauf hin, dass auch die erforderlichen Ausgleichsflächen zu erwerben seien. Die Frage der Trägerschaft und der Haftung wären Aspekte, die noch geklärt werden müssten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stadt selbst nicht als Träger in Betracht kommt.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser geht davon aus, dass auch Sportvereine eine Trägerschaft nicht anstreben würden. Dies mag in Großstädten möglicherweise anders regelbar sein.

Zu bedenken ist auch, dass das frei in der Landschaft fahren von den Mountainbikern auch als ein Stück Freiheit betrachtet wird, bei der eine jegliche Reglementierung nicht gewollt sei.

 

Bereichsleiter Zurheide verdeutlicht, dass der Parcours „Neue Forst“ vom Eigentümer derzeit auch geduldet wird. Insofern besteht kein akuter Handlungsbedarf.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser geht davon aus, dass Mountainbiker sich ihre Möglichkeiten selbst suchen. Auf geplante Anlagen werden sie eher nicht gehen.

 

Ratsherr May vertritt auch diese Ansicht. Für ihn ist der klassische Mountainbike-Fahrer jemand, der sich schwerlich reglementieren und in geordnete Bahnen lenken lässt.

 

Herr Dammann – BUND – sieht hier den deutlichen Kontrast einer unreglementierten Sportausübung gegenüber dem Regelungszwang einer Verwaltung. Er geht davon aus, dass mit einer Reglementierung zwar die Kosten da sein werden, aber ebenso der Spaß für die Sportausübenden weg sein wird. Der Gedanken der Duldung sollte in diesem Zusammenhang positiv gewertet werden, auch wenn damit für die Sportausübenden keine Sicherheit über den Bestand verbunden ist.

 

Beigeordneter Dörbaum kann den Bedarf nicht einschätzen. Möglicherweise sollte die Thematik im Sportausschuss noch einmal aufgegriffen werden, um auf dieser Schiene den Bedarf und das Interesse der Sportvereine einmal abzufragen.

Für ihn auch nicht denkbar wäre es, dass die Stadt die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung und die Haftung übernimmt. Überlegenswert wäre es aber, den Bedarf in den Sportvereinen nachzufragen.

Wenn ein Bedarf festgestellt wird, wäre nach seiner Ansicht eine solche Anlage nur über einen Verein zu betreiben.

 

Ratsfrau Ebeling glaubt nicht, dass wegen der damit verbundenen Haftungsfrage sich Sportvereine dafür interessieren würden. Für einen guten Ansatz hält sie die Aussagen von Herrn Dammann – BUND -. Soweit dies von den Ausschussmitgliedern anders gesehen wird, bietet sie an, dass darüber abgestimmt wird, dass der Antrag zur weiteren Beratung an den Sportausschuss verwiesen wird.

 

Herr Dammann – BUND – erinnert an das Engagement des VfL, als es darum ging, den BMX-Sportlern einen Parcours zur Verfügung zu stellen. Auch eine solche Anlage wurde auf Dauer wegen der Reglementierung und dem Erfordernis einer Vereinszugehörigkeit nicht angenommen.

Da der Freiheitsdrang der Mountainbiker noch höher einzuschätzen ist, sollte ein solcher Fehler nicht wiederholt werden.

 

Ratsfrau Leeck hält den Hinweis, dass bei entsprechend abgefragten Bedarf in den Sportvereinen das Thema noch einmal im Sportausschuss beraten werden sollte, für den richtigen Ansatz. Zunächst sollte die Thematik jedoch noch einmal in der Fraktion beraten werden. Ihre Fraktion wird bei Bedarf zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag in den Sportausschuss einbringen. Für den Grünflächen- und Forstausschuss sieht sie aufgrund der Ausführungen der Verwaltung und der Beratung zunächst keinen weiteren Beratungs- oder Handlungsbedarf.

 

Ratsfrau Ebeling fasst als Ausschussvorsitzende als Beratungsergebnis zusammen, dass der Antrag, wenn dies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen es für notwendig erachtet wird, direkt in den Sportausschuss eingebracht wird. Aufgrund des Sachvortrages der Verwaltung und der Beratung im Ausschuss ist der Antrag für den Grünflächen- und Forstausschuss damit erledigt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss stimmt dem von Ratsfrau Ebeling zusammengefassten Beratungsergebnis und der weiteren Vorgehensweise einvernehmlich zu.