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Beratungsinhalt: Schlieffen-Park / Gestaltung Spielplätze / Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fachbereichsleiter
Wittmoser geht ein
auf den Vorschlag der Fraktion, auf dem vorgesehenen Spielplatz bestimmte
Spielgeräte bzw. –möglichkeiten vorzusehen. Erläutert
wird hierzu noch einmal das seit Jahren praktizierte Verfahren, dass
Spielplatzausstattungen nicht im Vorfeld festgelegt werden. Vielmehr werden die
dort spielenden Kinder vor Ort in die Planung eingebunden. Das bedeutet für
diesen Spielplatz, dass zunächst der B-Plan entwickelt werden sollte, bevor in
weitergehende Planungen bezüglich der Spielplatzgestaltung eingegangen wird. Die
bestehende Regelung sollte so, wie sei seit Jahren praktiziert wird und sich
auch bewährt hat, beibehalten werden. Ratsfrau
Leeck verdeutlicht,
dass es nicht ihr Ansinnen war, mit dem Antrag die Spielgeräte im Vorwege
festzulegen. Auslöser ihres Antrages war vielmehr, dass der als Rodelberg
genutzte, neben dem KWEA gelegene, Erdhaufen mit dem Bau der Lebenshilfe
wegfällt. Angeregt wird, dass bereits jetzt schon Überlegungen angestellt
werden könnten, einen neuen Rodelberg in diesem Gebiet vorzusehen.
Kostengünstig realisiert werden könnte dieser bei den anstehenden Erdbewegungen
im Baugebiet. Auch andere Spielgeräte setzen größere Erdanhäufungen voraus.
Durch rechtzeitiges Planen könnte man anstehende Erdarbeiten im B-Plangebiet
kostengünstig für eine entsprechende Modellierung nutzen. Die
Anregung wird seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Beschluss: |
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