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Auszug - Schnellenberger Allee - Entlassung des Baumbestandes aus der Liste der Naturdenkmäler  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2005    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1750/05 Schnellenberger Allee
- Entlassung des Baumbestandes aus der Liste der Naturdenkmäler
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Vor Ort

 

Ratsfrau Ebeling begrüßt als Ausschussvorsitzende vor Ort auf der Schnellenberger Allee Herrn Bartscht – Landkreis Lüneburg / Fachdienst Umwelt – sowie als zuhörende Gäste 8 interessierte Anlieger/innen aus dem Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche.

 

An die Ausschussmitglieder wird der Entwurf der vorgesehenen Verordnung des Landkreises zum Schutz der Schnellenberger Allee (Anlage I) verteilt.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt in die Thematik ein und vermittelt einen Überblick über den Pflegezustand der Allee. Vor Ort erkennbar ist, dass offenkundig unterschiedliche Ansätze bezüglich der Nachhaltigkeit in der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten bestehen. Dies liegt, bezogen auf die Allee daran, dass es neben der Stadt auch noch einen anderen Eigentümer gibt, dem ein Großteil der Allee gehört. Verdeutlicht wird unter Hinweis auf die sich im Baumbestand der Allee bereits auftuenden Lücken, dass, wenn es nach dem Willen des Landkreises geht, zukünftig nicht mehr jeder einzelne Baum unter Schutz stehen würde, sondern nur die Allee als solches. Wichtig wäre aber, dass auch in 20 – 30 Jahren noch Maßstab für den Erhalt der Allee sein muss, dass der Charakter dieser Allee prägend dergestalt erhalten wird, dass die Bäume auch weiterhin in so relativ enger Folge Bestand haben und erforderlichenfalls nachgepflanzt werden, wie sich die Allee heute zeigt. Zu befürchten ist, dass in späteren Jahren sowohl der Landkreis als auch der Miteigentümer in der Erbfolge möglicherweise einen anderen Standpunkt vertreten werden in der Frage, was sind die charakteristischen Merkmale dieser Allee, die schützenswert sind.

Die Stadt vertritt bereits heute eine andere Position als der Landkreis. Der Landkreis hat im Zusammenhang mit der vorgesehenen Entlassung aus der Liste der Naturdenkmale die Stadt zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen. Fristverlängerung wurde gewährt. Seitens der Verwaltung wird es für wichtig erachtet, dass sich die politischen Gremien vor Ort einen Überblick über den derzeitigen Pflegezustand der Allee verschaffen, bevor gegenüber dem Landkreis die angeforderte Stellungnahme abgegeben wird.

 

Herr Bartscht – Landkreis / Bereich Umweltschutz – verdeutlicht, dass der Landkreis nicht nur zuständig für die Naturdenkmale, sondern auch für die geschützten Landschaftsteile sei.

 

Herr Dammann – BUND – bringt einige in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren gelaufene schlechte Beispiele ins Gespräch. Er verweist darauf, dass die Allee in dem Augenblick schutzlos sei, wenn der Landkreis sie aus der Liste Naturdenkmäler entlassen habe, die Stadt aber noch keine Satzung über ihren Schutz erlassen habe.

 

Herr Bartscht – Landkreis / Bereich Umweltschutz –  weist darauf hin, dass die Stadt zwar für geschützte Landschaftsteile innerhalb bebauter Ortsteile zuständig sei, es sich in diesem Falle jedoch so verhält, dass die Allee außerhalb geschlossener Ortsteile, für die die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist, verläuft.

Nicht zu verhindern wird es sein, dass im Laufe der Jahre der eine oder andere abgängige oder nicht mehr standsichere Baum entfernt werden muss. Auch zukünftig wird es sich bei so einem Fall um eine Einzelfallentscheidung handeln, die darauf fußen wird, ob der abgängige Baum prägend für den Charakter der Allee war und an gleicher Stelle zu ersetzen sein wird. Auch wenn die jetzigen geringen Abstände der Bäume untereinander prägend für die Allee sind, so wird es jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung sein. Es ist davon auszugehen, dass durch die Herausnahme der Allee aus der Liste der Naturdenkmale und Umwandlung zu einem geschützten Landschaftsteil keine Verschlechterung eintreten wird.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht die derzeit uneinheitliche Handhabung bezüglich der ordnungsgemäßen Unterhaltung der Allee. Für den Bereich, für den die Stadt als Eigentümerin zuständig ist, werden Unterhaltungs- und Rückschnittarbeiten in jedem Fall im erforderlichen Umfang durchgeführt. Bei abgängigen Bäumen werden diese entfernt, der Stamm wird mit den Wurzeln herausgefräst und ein neuer Solitärbaum gepflanzt. Auf der nicht im Eigentum der Stadt stehenden Fläche der Allee werden abgängige Bäume aus dem verbleibenden Baumstumpf gezogen, was für die Qualität der Allee selbst schon abträglich ist, zumal eine ausreichende Standsicherheit dann oft nicht gegeben ist.

Fakt ist, dass der städtebauliche Wert dieser Allee prägend für die Entwicklung des Stadtteils ist. Die notwendige Pflege in verschiedene Hände zu legen, ist der falsche Weg. Die Pflege für die ganze Allee sollte dem Landkreis als Untere Naturschutzbehörde obliegen. Für die Allee in ihrem städtebaulichen Wert ist der Erhalt eines hohen Schutzstatus erforderlich. Auch nicht einsichtig ist, dass eine Unterschutzstellung sich lediglich auf ein Ensemble und nicht auf die konkret erfassbaren Einzelbäume beschränken soll. Die Unterschutzstellung und Kartierung eines jeden einzelnen Baumes sei durchaus machbar. Eine solch geartete Unterschutzstellung würde Rechtssicherheit für anstehende Entscheidungen auch in den kommenden Jahrzehnten geben. So wie jetzt geplant, ist nicht mehr vorhersehbar, welche Entscheidungen in 10-15 Jahren getroffen werden. Deshalb müssen die Dinge im Vorwege und auf Dauer festgelegt werden. Pflege des Baumbestandes muss auch mehr sein, als dass, was in dem Verordnungsentwurf dazu ausgeführt wurde. Die bereits jetzt vorhandenen Lücken im Baumbestand machen deutlich, dass hier Regelungs- und Handlungsbedarf besteht.

 

Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass der Landkreis bei der Anhörung zur Entwicklung des angrenzenden Baugebietes Schaperdrift/Teufelsküche stark auf den Erhalt der Allee gedrungen habe. Nicht denkbar war für den Landkreis, die Allee mit einer Erschließungsstraße für das Baugebiet zu queren. Allein daraus wird deutlich, welch hohen Stellenwert der Erhalt der Allee auch für den Landkreis hat.

Für die SPD-/FDP-Gruppe des Rates sprechend macht er deutlich, dass der Erhalt des jetzigen Schutzstatus als Naturdenkmal 1. Priorität habe. Als einzige Alternative wäre nur dann vorstellbar, dass der Landkreis der überzeugend dargelegten Argumentation nicht folgt, dass dann wie folgt verfahren wird:

 

  1. Durchführung einer Bestandsaufnahme mit der Zielsetzung Substanzerhaltung.
  2. Festlegung der Kriterien, was unterhaltungsmäßig in welchem Umfang an der Allee zu machen ist.
  3. Bereitstellung der hierzu erforderlichen Mittel durch den Landkreis in Form einer zu treffenden Vereinbarung.

 

Verdeutlicht wird nochmals, dass die Schnellenberger Allee das wichtigste Naturdenkmal ist, was Lüneburg hat. Eine Streichung aus der Liste der Naturdenkmäler ist deshalb nicht nachvollziehbar.

 

Herr Dammann – BUND – hält die Aussagen des von dem Landkreis in Auftrag gegebenen Gutachtens für zu einseitig in seinen Betrachtungen, insbesondere das Kriterium der bisherigen mangelhaften Unterhaltung. Er spricht sich für den Erhalt des jetzigen Status Naturdenkmal aus. Nur so kann verhindert werden, dass sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse die einzelnen Bereiche der Allee unterschiedlich entwickeln. Nach seinem Dafürhalten hat der Landkreis hier vordergründig nach Kassenlage entschieden. Dies kann nicht sein. Nach seiner Ansicht ist die Stadt nicht nur zustimmungspflichtig, sondern vielmehr hat der Landkreis mit der Stadt Einvernehmen herzustellen.

Wenn bei den Eigentumsverhältnissen der Schutzcharakter Naturdenkmal für die Allee entfällt, sieht er im Sinne einer langfristigen Sicherung des jetzigen Zustandes der Allee eine Katastrophe voraus.

 

Stadtbaurätin Gundermann  korrigiert dahingehend, dass die Stadt im Verfahren weder zustimmungspflichtig sei, noch muss Einvernehmen mit ihr hergestellt werden. Vielmehr ist die Stadt im Verfahren vom Landkreis nur anzuhören.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es für nicht umsetzbar, dass man die Verkehrssicherungspflicht von der Unterhaltungspflicht trennt. Beides lässt sich nicht auseinander dividieren.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass die Verkehrssicherungspflicht im BGB geregelt sei. Keineswegs ist sie Bestandteil des Naturschutzgesetzes.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht nochmals, dass ein bloßer Ensembleschutz als nicht ausreichend angesehen wird. Für bedauerlich hält er, dass auf das Anliegen der Stadt offensichtlich nicht eingegangen wird.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass nach der Verordnung eine landwirtschaftliche Nutzung bis auf 1,50 m Abstand an den Baum heranreichen kann. Auch der einzuhaltende Abstand zu Baulichkeiten wäre nicht mehr gegeben.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es für nicht denkbar, eine Bebauung näher als derzeit an die Allee heranreichen zu lassen.

 

Herr Dammann – BUND – weist auf den untragbaren Zustand zwischen den Kleingartenkolonien hin. Kleingartennutzer deuten das Schild Durchfahrt verboten – Anlieger frei – in ihrem Sinne und benutzen die auch zwischen den Kolonien als Naturdenkmal geschützten Bereich der Allee für Autofahrten und Parken die Fahrzeuge zwischen den Bäumen. Die Stadt ist hier aufgefordert, dies durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen zu unterbinden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass sich der Bereich Ordnung bereits seit Jahren der Thematik angenommen habe. Für verkehrsregelnde Maßnahmen ist auch die Zuständigkeit des Bereiches Ordnung gegeben.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht vor Ort, dass außerhalb der stadteigenen Alleeflächen die Unterhaltung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wird. So ist erkennbar, dass beispielsweise an einer Stelle statt der erforderlichen 3 nur 1 neuer Baum gesetzt wurde. Es kann nicht sein, dass vorzunehmende Ersatzpflanzungen in das Belieben des Eigentümers gestellt wird.

Dankbar aufgenommen wird, dass aus dem Kreise der anwesenden Anlieger die Bereitschaft bekundet wurde, sich an den Kosten von Neupflanzungen zu beteiligen und Baumpatenschaften zu übernehmen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass die Ausschussmitglieder inhaltlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

Sie schlägt vor, dass die ergänzend vorgetragenen Anmerkungen aus der Beratung heraus von ihr vor der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss ergänzend vorgetragen werden.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der weiteren Vorgehensweise einvernehmlich zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Test1

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schnellenberger Allee Anlage I Seite 1 (492 KB)      
Anlage 2 2 Schnellenberger Allee Anlage I Seite 2 (423 KB)      
Anlage 3 3 Schnellenberger Allee Anlage I Seite 3 (374 KB)