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Beratungsinhalt: Vor Ort Ratsfrau
Ebeling begrüßt als
Ausschussvorsitzende vor Ort auf der Schnellenberger Allee Herrn Bartscht –
Landkreis Lüneburg / Fachdienst Umwelt – sowie als zuhörende Gäste 8
interessierte Anlieger/innen aus dem Baugebiet Schaperdrift/Teufelsküche. An
die Ausschussmitglieder wird der Entwurf der vorgesehenen Verordnung des
Landkreises zum Schutz der Schnellenberger Allee (Anlage I) verteilt. Stadtbaurätin
Gundermann führt in
die Thematik ein und vermittelt einen Überblick über den Pflegezustand der
Allee. Vor Ort erkennbar ist, dass offenkundig unterschiedliche Ansätze
bezüglich der Nachhaltigkeit in der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten
bestehen. Dies liegt, bezogen auf die Allee daran, dass es neben der Stadt auch
noch einen anderen Eigentümer gibt, dem ein Großteil der Allee gehört.
Verdeutlicht wird unter Hinweis auf die sich im Baumbestand der Allee bereits
auftuenden Lücken, dass, wenn es nach dem Willen des Landkreises geht,
zukünftig nicht mehr jeder einzelne Baum unter Schutz stehen würde, sondern nur
die Allee als solches. Wichtig wäre aber, dass auch in 20 – 30 Jahren noch
Maßstab für den Erhalt der Allee sein muss, dass der Charakter dieser Allee
prägend dergestalt erhalten wird, dass die Bäume auch weiterhin in so relativ
enger Folge Bestand haben und erforderlichenfalls nachgepflanzt werden, wie
sich die Allee heute zeigt. Zu befürchten ist, dass in späteren Jahren sowohl
der Landkreis als auch der Miteigentümer in der Erbfolge möglicherweise einen
anderen Standpunkt vertreten werden in der Frage, was sind die charakteristischen
Merkmale dieser Allee, die schützenswert sind. Die
Stadt vertritt bereits heute eine andere Position als der Landkreis. Der
Landkreis hat im Zusammenhang mit der vorgesehenen Entlassung aus der Liste der
Naturdenkmale die Stadt zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist ist
zwischenzeitlich abgelaufen. Fristverlängerung wurde gewährt. Seitens der
Verwaltung wird es für wichtig erachtet, dass sich die politischen Gremien vor
Ort einen Überblick über den derzeitigen Pflegezustand der Allee verschaffen,
bevor gegenüber dem Landkreis die angeforderte Stellungnahme abgegeben wird. Herr
Bartscht – Landkreis / Bereich Umweltschutz – verdeutlicht, dass der Landkreis nicht nur zuständig
für die Naturdenkmale, sondern auch für die geschützten Landschaftsteile sei. Herr
Dammann – BUND – bringt
einige in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren gelaufene schlechte
Beispiele ins Gespräch. Er verweist darauf, dass die Allee in dem Augenblick
schutzlos sei, wenn der Landkreis sie aus der Liste Naturdenkmäler entlassen
habe, die Stadt aber noch keine Satzung über ihren Schutz erlassen habe. Herr
Bartscht – Landkreis / Bereich Umweltschutz – weist darauf
hin, dass die Stadt zwar für geschützte Landschaftsteile innerhalb bebauter
Ortsteile zuständig sei, es sich in diesem Falle jedoch so verhält, dass die
Allee außerhalb geschlossener Ortsteile, für die die Zuständigkeit des
Landkreises gegeben ist, verläuft. Nicht
zu verhindern wird es sein, dass im Laufe der Jahre der eine oder andere
abgängige oder nicht mehr standsichere Baum entfernt werden muss. Auch
zukünftig wird es sich bei so einem Fall um eine Einzelfallentscheidung
handeln, die darauf fußen wird, ob der abgängige Baum prägend für den Charakter
der Allee war und an gleicher Stelle zu ersetzen sein wird. Auch wenn die
jetzigen geringen Abstände der Bäume untereinander prägend für die Allee sind,
so wird es jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung sein. Es ist davon
auszugehen, dass durch die Herausnahme der Allee aus der Liste der
Naturdenkmale und Umwandlung zu einem geschützten Landschaftsteil keine
Verschlechterung eintreten wird. Fachbereichsleiter
Wittmoser
verdeutlicht die derzeit uneinheitliche Handhabung bezüglich der
ordnungsgemäßen Unterhaltung der Allee. Für den Bereich, für den die Stadt als
Eigentümerin zuständig ist, werden Unterhaltungs- und Rückschnittarbeiten in
jedem Fall im erforderlichen Umfang durchgeführt. Bei abgängigen Bäumen werden
diese entfernt, der Stamm wird mit den Wurzeln herausgefräst und ein neuer
Solitärbaum gepflanzt. Auf der nicht im Eigentum der Stadt stehenden Fläche der
Allee werden abgängige Bäume aus dem verbleibenden Baumstumpf gezogen, was für
die Qualität der Allee selbst schon abträglich ist, zumal eine ausreichende
Standsicherheit dann oft nicht gegeben ist. Fakt
ist, dass der städtebauliche Wert dieser Allee prägend für die Entwicklung des
Stadtteils ist. Die notwendige Pflege in verschiedene Hände zu legen, ist der
falsche Weg. Die Pflege für die ganze Allee sollte dem Landkreis als Untere
Naturschutzbehörde obliegen. Für die Allee in ihrem städtebaulichen Wert ist
der Erhalt eines hohen Schutzstatus erforderlich. Auch nicht einsichtig ist,
dass eine Unterschutzstellung sich lediglich auf ein Ensemble und nicht auf die
konkret erfassbaren Einzelbäume beschränken soll. Die Unterschutzstellung und
Kartierung eines jeden einzelnen Baumes sei durchaus machbar. Eine solch
geartete Unterschutzstellung würde Rechtssicherheit für anstehende
Entscheidungen auch in den kommenden Jahrzehnten geben. So wie jetzt geplant,
ist nicht mehr vorhersehbar, welche Entscheidungen in 10-15 Jahren getroffen
werden. Deshalb müssen die Dinge im Vorwege und auf Dauer festgelegt werden.
Pflege des Baumbestandes muss auch mehr sein, als dass, was in dem
Verordnungsentwurf dazu ausgeführt wurde. Die bereits jetzt vorhandenen Lücken
im Baumbestand machen deutlich, dass hier Regelungs- und Handlungsbedarf
besteht. Beigeordneter
Dörbaum bringt in
Erinnerung, dass der Landkreis bei der Anhörung zur Entwicklung des
angrenzenden Baugebietes Schaperdrift/Teufelsküche stark auf den Erhalt der
Allee gedrungen habe. Nicht denkbar war für den Landkreis, die Allee mit einer
Erschließungsstraße für das Baugebiet zu queren. Allein daraus wird deutlich,
welch hohen Stellenwert der Erhalt der Allee auch für den Landkreis hat. Für
die SPD-/FDP-Gruppe des Rates sprechend macht er deutlich, dass der Erhalt des
jetzigen Schutzstatus als Naturdenkmal 1. Priorität habe. Als einzige
Alternative wäre nur dann vorstellbar, dass der Landkreis der überzeugend
dargelegten Argumentation nicht folgt, dass dann wie folgt verfahren wird:
Verdeutlicht
wird nochmals, dass die Schnellenberger Allee das wichtigste Naturdenkmal ist,
was Lüneburg hat. Eine Streichung aus der Liste der Naturdenkmäler ist deshalb
nicht nachvollziehbar. Herr
Dammann – BUND – hält
die Aussagen des von dem Landkreis in Auftrag gegebenen Gutachtens für zu
einseitig in seinen Betrachtungen, insbesondere das Kriterium der bisherigen
mangelhaften Unterhaltung. Er spricht sich für den Erhalt des jetzigen Status
Naturdenkmal aus. Nur so kann verhindert werden, dass sich aufgrund der
Eigentumsverhältnisse die einzelnen Bereiche der Allee unterschiedlich
entwickeln. Nach seinem Dafürhalten hat der Landkreis hier vordergründig nach
Kassenlage entschieden. Dies kann nicht sein. Nach seiner Ansicht ist die Stadt
nicht nur zustimmungspflichtig, sondern vielmehr hat der Landkreis mit der
Stadt Einvernehmen herzustellen. Wenn
bei den Eigentumsverhältnissen der Schutzcharakter Naturdenkmal für die Allee
entfällt, sieht er im Sinne einer langfristigen Sicherung des jetzigen
Zustandes der Allee eine Katastrophe voraus. Stadtbaurätin
Gundermann korrigiert dahingehend, dass die Stadt im
Verfahren weder zustimmungspflichtig sei, noch muss Einvernehmen mit ihr
hergestellt werden. Vielmehr ist die Stadt im Verfahren vom Landkreis nur
anzuhören. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
für nicht umsetzbar, dass man die Verkehrssicherungspflicht von der
Unterhaltungspflicht trennt. Beides lässt sich nicht auseinander dividieren. Fachbereichsleiter
Wittmoser ergänzt,
dass die Verkehrssicherungspflicht im BGB geregelt sei. Keineswegs ist sie
Bestandteil des Naturschutzgesetzes. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht nochmals, dass ein bloßer Ensembleschutz als nicht ausreichend
angesehen wird. Für bedauerlich hält er, dass auf das Anliegen der Stadt
offensichtlich nicht eingegangen wird. Fachbereichsleiter
Wittmoser weist
darauf hin, dass nach der Verordnung eine landwirtschaftliche Nutzung bis auf
1,50 m Abstand an den Baum heranreichen kann. Auch der einzuhaltende Abstand zu
Baulichkeiten wäre nicht mehr gegeben. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
für nicht denkbar, eine Bebauung näher als derzeit an die Allee heranreichen zu
lassen. Herr
Dammann – BUND – weist
auf den untragbaren Zustand zwischen den Kleingartenkolonien hin.
Kleingartennutzer deuten das Schild Durchfahrt verboten – Anlieger frei – in
ihrem Sinne und benutzen die auch zwischen den Kolonien als Naturdenkmal geschützten
Bereich der Allee für Autofahrten und Parken die Fahrzeuge zwischen den Bäumen.
Die Stadt ist hier aufgefordert, dies durch entsprechende verkehrsregelnde
Maßnahmen zu unterbinden. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass sich der Bereich Ordnung bereits seit Jahren der Thematik
angenommen habe. Für verkehrsregelnde Maßnahmen ist auch die Zuständigkeit des
Bereiches Ordnung gegeben. Fachbereichsleiter
Wittmoser
verdeutlicht vor Ort, dass außerhalb der stadteigenen Alleeflächen die
Unterhaltung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wird. So ist
erkennbar, dass beispielsweise an einer Stelle statt der erforderlichen 3 nur 1
neuer Baum gesetzt wurde. Es kann nicht sein, dass vorzunehmende
Ersatzpflanzungen in das Belieben des Eigentümers gestellt wird. Dankbar
aufgenommen wird, dass aus dem Kreise der anwesenden Anlieger die Bereitschaft
bekundet wurde, sich an den Kosten von Neupflanzungen zu beteiligen und
Baumpatenschaften zu übernehmen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Stadtbaurätin
Gundermann fasst
als Ergebnis der Beratung zusammen, dass die Ausschussmitglieder inhaltlich dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Sie
schlägt vor, dass die ergänzend vorgetragenen Anmerkungen aus der Beratung
heraus von ihr vor der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss ergänzend
vorgetragen werden. Die
Ausschussmitglieder stimmen der weiteren Vorgehensweise einvernehmlich zu. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Test1
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