Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Herrn Jörn-Christian Manzke gem. § 43 in Verbindung mit Absatz 3 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Jörn-Christian Manzke ausgehändigt worden. Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Herrn Jörn-Christian Manzke gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
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