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Vorlage - VO/11087/24  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Anpassung der bestehenden Ausfallbürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) benötigt zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 10.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 8.000.000 €.

 

Es besteht bereits eine Bürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 . Um diese Bürgschaft nun an geltendes EU-Rechtsprechung anzupassen, wonach rgschaften nur bis zu einer Höhe von 80% des Darlehensbetrages zulässig sind, hat der Rat der Hansestadt bereits in seiner Sitzung am 24.08.2023 der Anpassung der bestehenden Bürgschaft bis zu einer Höhe von 80% (4.800.000 €) zugestimmt.

Das SKL bittet nun darum die Bürgschaft auf 8.000.000 € zu erhöhen. Somit ist ein neuer Beschluss notwendig.

 

Die Auswirkungen der Pandemie, der Energiekrise, Inflation und anhaltenden kriegerischen Konflikte belasten die Krankenhäuser immer noch stark und führen insbesondere beim Personal zu hohen Ausfallquoten und damit zu Leistungseinbußen. Gleichzeitig ist insbesondere im Krankenhausbereich eine Strukturreform geplant, die zu weiteren großen finanziellen Unsicherheiten führt.

Das Klinikum weist in seinem Wirtschaftsplan 2024 ein Defizit in Höhe von -10.931.000 und die dazugerige Liquiditätsplanung zum 31.12.2024 einen negativen Bankbestand in Höhe von -6.954.000 aus. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit ist es notwendig die derzeitige verbürgte Kontokorrentlinie in Höhe von 6.000.000 auf 10.000.000 zu erhöhen, um auch über 2024 zahlungsfähig zu bleiben.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweilschstens 80% des Darlehens (8.000.000 ) betragen darf.

 

Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der SKL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der SKL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäßrgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 10.000.000 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Es wird empfohlen, für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 10.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% zu übernehmen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Gegenstand der Gesellschaft ist die öffentliche Gesundheitspflege und vorbeugende Heilfürsorge sowie die Unterhaltung von Einrichtungen, die der öffentlichen Gesundheit dienen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen

 

 

 

Anlagen: keine

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die 80%ige Ausfallbürgschaft (8.000.000 €) einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokreditgewährung, zugunsten der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, i.H.v. 10.000.000 € umzusetzen.