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Sachverhalt: Ratsherr Wolf von Nordheim hat gem. § 52 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG mit Schreiben vom 12.01.2024 gegenüber der Oberbürgermeisterin den Verzicht auf sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg mit sofortiger Wirkung/Wirkung vom 15.01.2024 erklärt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat gem. § 52 Absatz 2 NKomVG den Sitzverlust festzustellen. Der Sitzverlust wird erst durch die Feststellung bewirkt.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Ratsherrn Wolf von Nordheim fest.
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