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Vorlage - VO/11083/23  

 
 
Betreff: Veränderungssperre Nr. 2 - 2023
für das Grundstück Max-Jenne-Straße 5
Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg wird in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ zum Beschluss vorgelegt.

 

Zur Sicherung dieser Planung sollr das Grundstück Max-Jenne-Straße 5, welches sich imnftigen Plangeltungsbereich befindet und für das ein Nutzungsänderungs-Antrag zur Umnutzung einer genehmigten Spielhalle in ein Wettbüro r Sportwetten gestellt wurde, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber hinsichtlich ihres städtebaulichen Störungspotentials den Zielen der in Aufstellung befindlichen Planung entgegenlaufen.

 

r die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB sowie wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Planung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 2 - 2023 umfasst das oben dargestellte Flurstück 22/205, Flur 45, Gemarkung Lüneburg (Max-Jenne-Straße 5).

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beeinträchtigungen schutzwürdiger Nutzungen werden vermieden.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Sucht-Prävention wird unterstützt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Entwurf Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Geltungsbereich (208 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Entwurf Satzung Veränderungssperre 2-2023 (196 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Veränderungssperre Nr. 2 - 2023 wird r das Flurstück 22/205, Flur 45, Gemarkung Lüneburg (Max-Jenne-Straße 5) gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.