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Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Widmung Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet: An der Roten Bleiche | Gemarkung Lüneburg, Flur 30, Flurstück 5/24 | Hansestraße, Fußwege in der Grünanlage | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/303 tlw. Die Nutzung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt | Jens-Schreiber-Straße, Stichwege zur Grünanlage | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 120/98 und 120/103 Die Nutzung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt | Memeler Straße, Parkplatz | Gemarkung Lüneburg, Flur 55, Flurstück 11/38 tlw. | An der Wittenberger Bahn | Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/44. Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden. | An der Buchholzer Bahn | Gemarkung Ochtmissen, Flur 5, Flurstück 30/8, Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden. | Hansestraße Stichstraße und Straßenbegleitgrün | Gemarkung Lüneburg, Flur41, Flurstück 137/206 |
Einziehung Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen oder teileingezogen: Carl-Friedrich-Goerdeler-Str. 50, ehemaliges Parkdeck | Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 501/5 tlw. | Viskulenhof, Durchgang zwischen den Häusern Salzstraße am Wasser 2 und Salzstraße am Wasser 3, 4, 5 | Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 222/9 tlw. Die Nutzung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt. |
Straßenreinigungsverordnung Die anliegende 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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