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Vorlage - VO/11108/24  

 
 
Betreff: Finanzielle Förderung für die Umsetzung des Vorhabens "BEGIN-Beschäftigung, Gemeinschaft, Integration- BIWAQ"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Vivien Hoffmann
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Vivien   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

BIWAQ V   Projekt Begin Beschäftigung, Gemeinschaft, Integration

 

BIWAQ (Beschäftigung, Arbeit im Quartier) ist ein ESF-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (ESF = Europäischer Sozialfonds).

 

BIWAQ ist ein Programm, das an die Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ gekoppelt ist. Die Intention für diese Koppelung besteht darin, dass mit den Strukturen, die über das Quartiersmanagement geschaffen wurden, eine Ansprache an besondere Bewohner*innengruppen in benachteiligten Stadtteilen niedrigschwelliger gestaltet werden kann.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat bereits die Förderungen BIWAQ I bis IV seit 2008 nutzen können.

 

Die Projektgebiete, in denen die Maßnahmen von den Teilvorhabenpartner:innen angeboten und durchgeführt werden, sind die Sanierungsgebiete Kaltenmoor und Am Weißen Turm. Aber auch Bürger:innen, die außerhalb dieser Gebiete leben, können an den Maßnahmen teilnehmen. Die Zielgruppe beginnt, nicht wie bei BIWAQ I bis IV ab einem Alter von 27 Jahren, sondern richtet sich mit BIWAQ V erstmalig auch an junge Erwachsene ab 18 Jahren.

 

Mit dem Jobcenter Landkreisneburg ist eine Kooperationsvereinbarung dazu abgeschlossen worden, in welcher der niedrigschwellige Ansatz des Projekts Begin betont wird und in dem der regelmäßige Austausch zum Stand und den Teilnehmer:innen im Rahmen des Datenschutzes verabredet wurde.

Wie bereits in BIWAQ IV, hat die Hansestadt in der Konzeption des Projekts „Begin“ auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Teilvorhabenpartner:innen AWOCADO Service GmbH und VHS Region Lüneburg zurückgreifen können. Die beiden Partner:innen haben ihre Module „BIQ-Berufliche Integration im Quartier“ und „QuiS-Qualifizierung im Stadtteil“ auf die Bedarfe des regionalen Arbeitsmarktes abgestimmt, so dass ein schneller Übergang in die Beschäftigung möglich ist und die regionale Wirtschaft von dem Projekt profitieren kann.

 

Das Projekt ist bereits mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn am 01.04.23 gestartet und läuft bis zum 30.06. 2026.

 

In der Gesamtlaufzeit sollen 220 Menschen, vorwiegend Teilnehmerinnen, die Module durchlaufen und so eine Qualifikation für eine Erwerbstätigkeit erhalten. Insbesondere sollen Teilnehmer:innen mit Migrations- und Fluchthintergrund erreicht werden.

 

Die Qualifizierung erfolgt in den Arbeitsfeldern Bäcker- und Bauhandwerk, Gastronomie, Hauswirtschaft, Lager/ Logistik, Pädagogik, Senior:innenassistenz, Veranstaltungsmanagement sowie Verkaufs- und Dienstleistungsgewerbe. Eine Verknüpfung mit einem Schulabschluss ist ebenso möglich. Je nach Interesse der Teilnehmer*innen gibt es weitere Bereiche, die dazu kommen können.

 

Das Projekt „Begin“ hat ein Gesamtvolumen von 1.947.571,58 €. 10 % des Gesamtvolumens werden von der Hansestadt Lüneburg finanziert. 60% werden aus ESF Plus Mitteln und 30% aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu gesteuert. Aus der Finanzierung erhält die Hansestadt Lüneburg 11,5 Wochenstunden für die finanztechnische Abwicklung des Projekts (Verwendungsnachweise erstellen.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Umwelt- und Klimaschutz steht in engem Zusammenhang mit Bildung.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Menschen in die Arbeitswelt zu integrieren trägt sehr stark zu einem gesteigerten Wohlbefinden und damit auch häufig zu einer besseren Gesundheit bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Schwerpunkt des Programms ist die Bildung und Weiterbildung v.a. junger Erwachsener.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Das Programm zielt in erster Linie darauf ab, weibliche Teilnehmerinnen mit Migrations- und Fluchthintergrund in die Erwerbstigkeit zu bringen.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Stärkung der lokalen Ökonomie durch mehr Arbeitskraft.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 1.947.571,58 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50310 

 Produkt / Kostenträger: 351701735170104

 Haushaltsjahr: 2023-2026

 

e)  mögliche Einnahmen:1.752.814,42

 

 

 

Anlagen: