Nach
den Bestimmungen der NGO in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg
werden die Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen
(Vergabeordnung) – wie in der Anlage dargestellt – erlassen.
29.09.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden, auf Empfehlung des
Verwaltungsausschusses geänderten Beschluss:
Nach
den Bestimmungen der NGO in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg
werden die Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung)
– wie in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt mit folgenden
Betragsänderungen in Punkt 7. der Richtlinie – erlassen:
Die
Fachbereichsleitungen erhalten Vergabebefugnisse für Aufträge bis zu 30.000 €,
die Dezernatsleitungen bis zu 50.000 € und der Oberbürgermeister bis zu 75.000
€. Über 75.000 € ist der Verwaltungsausschuss, ggf. nach Anhörung des
zuständigen Fachausschusses vergabebefugt.