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Auszug - Kostenfreies Kurzparken in der Innenstadt (Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.09.05, eingegangen am 12.09.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1678/05 Kostenfreies Kurzparken in der Innenstadt (Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.09.05, eingegangen am 12.09.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS antwortet, das Parkraum-Konzept der Stadt Lüneburg gehe zurück auf den Verkehrsentwicklungsplan. In dem Zusammenhang sei damals intensiv diskutiert worden, wie eine Verkehrsberuhigung der Innenstadt mit verkehrssteuernden Maßnahmen im Umfeld der Fußgängerzonen vereinbart werden könne. Die Situation sei in wesentlichen Details nicht mit der in Winsen vergleichbar, da der mittelalterliche Lüneburger Stadtkern mit nur geringen Fahrbahnbreiten ganz andere Rahmenbedingungen schaffe, als modernere Orte.

Die Stadt biete Parkkapazitäten am und um den Innenstadtring herum mit insgesamt mehr als 4.000 Langzeitparkplätzen in diversen Parkhäusern. Die in Innenstadtnähe überwiegend an den Fahrbahnrändern gelegenen ca. 1.000 gebührenpflichtigen Kurzparkplätze würden in "Mischform" bewirtschaftet, d.h. soweit tagsüber Parkstände nicht bereits im Rahmen des Bewohnerparkens belegt seien, könnten sie bis zur jeweils zulässigen Höchstparkdauer gebührenpflichtig als Kurzparkzone genutzt werden. Vor kurzem durchgeführte Umfragen bei den Besuchern der Innenstadt hätten größtenteils gute Benotungen für die Erreichbarkeit des Zentrums ergeben.

Anders als bei den Kurzparkplätzen werde der Parksuchverkehr zu den Parkhäusern durch das dynamische Parkleitsystem auf möglichst kurzen Wegen geleitet, was zugleich dazu beitrage, die dem Parksuchverkehr zuzurechnenden Umweltbelastungen zu mindern.

Wollte man die bereits in "Mischform" genutzten Kurzparkplätze künftig generell für die ersten 30 Minuten kostenlos freigeben, ergäbe sich eine weitere Nutzungsverdichtung und zwar in erster Linie zu Lasten der Bewohner mit gültigem Parkausweis. Zugleich dürfte der Parksuchverkehr in innenstadtnahen Bereichen deutlich ansteigen, ebenso die damit verbundenen Umweltbelastungen. Einen direkten Vorteil für den Großteil der in den Fußgängerzonen angesiedelten Läden sehe sie darin auch nicht, eher für die in den Straßen mit Kurzparkmöglichkeiten gelegenen Geschäfte, die aber sowieso meist Parkmöglichkeiten für ihre Kunden vorhielten. Die Struktur der Nutzung der Kurzparkplätze sei bisher relativ ausgewogen und sollte nicht mit einer solchen Maßnahme aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Für die Stadt würde die angeregte Regelung zudem voraussichtlich einen Einnahmerückgang von ca. 100.000,- € / jährlich bewirken.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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