Bürgerinformationssystem

Auszug - Paketverkauf der Landeskrankenhäuser stoppen - Psychiatrische Versorgung regional und gemeindenah organisieren (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.09.05, eingegangen am 15.09.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2005    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1680/05 Paketverkauf der Landeskrankenhäuser stoppen - Psychiatrische Versorgung regional und gemeindenah organisieren (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.09.05, eingegangen am 15.09.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES erklärt, mit der Resolution wolle der Rat der Stadt Lüneburg den über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskrankenhauses Lüneburg seine Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit aussprechen, die sie dort täglich leisteten. Seine Fraktion distanziere sich von den Plänen der Landesregierung und lehne eine Privatisierung der Landeskrankenhäuser strikt ab. Mit der Psychiatrie sollten keine Geschäfte gemacht werden, um kurzfristig den Landeshaushalt zu sanieren. Die niedersächsischen Landeskrankenhäuser hätten in den letzten Jahren seit 1999 rd. 13 Mio. € Gewinn erwirtschaftet. Der geplante Verkauf folge einer blinden Privatisierungsideologie aber keinem Konzept. Der teilweise sanierungsbedürftige Zustand der Gebäude, der u.a. als Begründung für die Notwendigkeit des Verkaufs herhalten müsse, sei darauf zurückzuführen, dass das Land in den letzen 10 bis 15 Jahren die Mittel für die Unterhaltung der Krankenhäuser massiv gekürzt habe. Auch das Argument des Landes, es müsse privatisiert werden weil in Niedersachsen 200 Plätze im Maßregelvollzug fehlten, sei nicht stichhaltig. Zur Kostensenkung im Maßregelvollzug und einer Entzerrung bei den Unterbringungsplätzen könne eine ambulante Nachsorgestation beitragen, die das Land jetzt endlich genehmigt habe. Auf diese Weise könnten unter Mitwirkung einer Prognosekommission und auf hohem Sicherheitsstandard psychisch Kranke aus dem Maßregelvollzug bei entsprechender Prognose ambulant weiter betreut werden. Der Maßregelvollzug müsse ganz eindeutig hoheitliche Aufgabe staatlicher Institutionen bleiben. Es sollte auf einer seriösen Datengrundlage diskutiert werden, welche Möglichkeiten einer Kooperation zwischen dem städtischen Klinikum und dem LKH bestehen und es sei wichtig, die Arbeitsplätze der Mitarbeiter des LKH am Standort Lüneburg zu sichern.

 

Beigeordneter DÖRBAUM ergänzt, der Rat sei bestrebt, eine eindeutige Aussage zu finden, um seine Position zu den Plänen des Landes deutlich zu machen. Bei einer Neustrukturierung der Landeskrankenhäuser sollten die in der gemeinsamen Resolution aufgeführten fünf Punkte unbedingt berücksichtigt werden. Er geht kurz erläuternd auf die einzelnen Punkte ein. Es sei sehr zu begrüßen, dass alle Fraktionen des Rates sich auf diese Resolution einigen konnten. Diese Einigkeit stärke die Position der Stadt gegenüber der Landesregierung, wenn sie dort die Argumente vortrage.

 

Ratsherr REINECKE stellt klar, die FDP stehe keineswegs für Privatisierung auf Gedeih und Verderb und die FDP-Fraktion im Lüneburger Stadtrat behalte sich durchaus vor, eine andere Position einzunehmen, als die FDP auf Landesebene, denn sie vertrete in erster Linie die Interessen der Lüneburger Bürger. Es sei sinnvoll, auf Landesebene nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, um den Haushalt zu sanieren. Bezüglich der Landeskrankenhäuser sei aber darauf hinzuweisen, dass der Maßregelvollzug aus verfassungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall privatisiert werden dürfe. Auch ein En-Bloc-Verkauf aller Nds. Landeskrankenhäuser wäre nicht sinnvoll, da dabei die regionale Einbindung der Häuser verloren gehen würde. Wenn man Kosten sparen wolle, dürfe man trotzdem nicht die gewachsenen Strukturen zerstören, sondern müsse nach neuen Wegen und Organisationsformen suchen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Landeskrankenhäuser seien dazu sicherlich bereit.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN macht deutlich, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Hannover habe den von der Landesregierung angestrebten Weg zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser, bis auf die Frage des Maßregelvollzugs, ausdrücklich mit unterstützt. In anderen Bundesländern werde diese Möglichkeit ebenfalls geprüft, auch dort zum Teil mit Unterstützung der SPD und der Grünen. Auf dem hart umkämpften Wettbewerbsmarkt der deutschen Krankenhäuser würden wohl einige Häuser in den nächsten Jahren schließen müssen. Auch in der allgemeinen Psychiatrie deute sich an, dass zukünftig nach Fallkostenpauschalen abgerechnet werden müsse. Die gemeinsame Resolution sei der Versuch, einen Konsens im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses Lüneburg zu finden, für die der Rat verpflichtet sei, sich einzusetzen. Der Landesrechnungshof habe im Übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die fehlende Konzeption für die Psychiatrie in Niedersachsen ein Versäumnis der vorigen Landesregierung sei. Auch die alte SPD-Landesregierung habe damals übrigens die Möglichkeiten der Privatisierung der Landeskrankenhäuser prüfen lassen und sei nur durch den Regierungswechsel an der Umsetzung gehindert worden. Er werbe dafür, gemeinsam mit den Mitarbeitern des LKH nach einer Lösung zu suchen. Der Maßregelvollzug sei davon getrennt zu sehen. Der Lenkungsausschuss habe unter Federführung der Staatskanzlei vorgestern eindeutig festgelegt, dass er nicht privatisiert werden könne und in staatlicher Hand bleiben müsse. Für alle anderen Bereiche werde geprüft, ob sie an seriöse Krankenhausträger und andere Investoren im Rahmen eines Modellprojektes Public-Private-Partnership übergeben werden können. Seine Fraktion werde sich insbesondere darum bemühen, unter den Kriterien der Resolution eine Lüneburger Lösung gemeinsam mit dem Städtischen Klinikum und den Mitarbeitern des LKH zu finden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, wenn man Geld für den Landeshaushalt generieren wolle, wäre das auch in anderen Betriebsformen möglich, ohne an private Investoren zu veräußern. Es gebe genügend Beispiele dafür, dass selbst bei seriösen Investoren eine Bestandsgarantie für Arbeitsplätze nicht lange anhalte. Hier handele es sich um ein Krankenhaus mit besonderer Klientel, für das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von hoher Qualifikation benötigt würden, die nicht durch Angst um ihre Arbeitsplätze verunsichert und damit in ihrer Konzentration auf ihre Tätigkeit beeinflusst werden dürften. Nur hochmotivierte Mitarbeiter könnten die Qualität und Sicherheit garantieren, die insbesondere im Maßregelvollzug unabdingbar sei. Die Möglichkeit der Eingliederung der Aufgabenbereiche des Landeskrankenhauses in das Städtische Klinikum sollte geprüft werden, daraus könnten sich auch Synergieeffekte ergeben. Für den Maßregelvollzug müsste dann eine Lösung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Lüneburg gefunden werden. Auf diese Weise könnte auch verhindert werden, dass ein privater Investor Zugriff auf die Landesfördermittel für Krankenhäuser erhalte und so mit den von den Kommunen eingezahlten Geldern am Ende noch in Konkurrenz zu den Angeboten der bestehenden, kommunal getragenen Kliniken trete. In Kürze werde ein Treffen von Vertretern der 10 betroffenen Städte stattfinden, um die Möglichkeiten zu besprechen. Die Entscheidung, ob den Kommunen im Falle einer Veräußerung der Landeskrankenhäuser eine Vorverhandlungsmöglichkeit vor einer europaweiten Ausschreibung zugestanden werde, müsse der Landtag treffen. Er habe diesen Wunsch dem Staatssekretär Hoofe (MFAS) bereits mitgeteilt. Die betroffenen Städte hätten als Standortgemeinden des Maßregelvollzugs eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und die Stadt Lüneburg werde in enger Abstimmung mit der Klinik GmbH entsprechend agieren.

 

Beigeordneter DR. SCHARF meint, die Resolution sei ein deutliches Signal, das in die richtige Richtung weise. Veränderungen in der Krankenhauslandschaft werde man nicht verhindern können. Er sei sich aber sicher, dass das Land darauf eingehen werde, wenn die Stadt einen Verbund mit dem Städtischen Klinikum vorschlage. Der Rat nehme die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses sehr ernst und wolle einen Weg suchen, ihre Arbeitsplätze möglichst dauerhaft zu sichern.

 

Beigeordneter MEISSNER bezieht sich auf eine Äußerung des Beigeordneten Althusmann und konstatiert, die damalige SPD-Landesregierung sei nicht durch den Regierungswechsel am Verkauf der Landeskrankenhäuser gehindert worden, sondern habe schon davor eindeutig von dieser Idee Abstand genommen.

 

Ratsherr ZIEGERT meint, finanzielle Mittel zur Sanierung des Landeshaushaltes freizusetzen, sei nur ein Grund von mehreren zum Verkauf der Landeskrankenhäuser. Das Land müsse u.a. auch weitere Plätze für den Maßregelvollzug schaffen und finanzieren. Dass eine Privatisierung des Maßregelvollzuges nicht in Frage komme, sei inzwischen wohl unumstritten. Die Position der Mitarbeiter dürfe bei allen Privatisierungs- oder Angliederungsüberlegungen für die übrigen Bereiche jedoch nicht geschmälert werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die als Tischvorlage vorgelegte gemeinsame Resolution aller Fraktionen. (Siehe Anlage zur Beschlussvorlage)

 

(01)