Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere
die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel und von
Stellplätzen sowie die Festsetzung der erforderlichen Erschließung. Der
in der Anlage zeichnerisch beschriebene Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem
Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I "Sport- und
Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor" (Urbach-Hochhäuser). Die
Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben
und neu überplant. In
dem bisherigen Verfahren zur Bebauungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von
§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Satzungsbeschluss beschlossen
werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu
beschließen. Eine
Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich im übrigen nicht
ergeben. Siehe die Vorprüfung zur UVP-Pflicht als Anlage der Begründung. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
21.03.2005 bis einschließlich 06.05.2005 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.03.2005 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht
worden, dass während der Auslegungsfrist vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher
Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 18.03.2005 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig geändert,
ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Eine erneute öffentliche Auslegung
ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich (siehe anliegenden Vermerk).
Ebenso wurde diesbezüglich die Begründung im Sinne des anliegenden Vermerkes
ergänzt und geändert. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Ergänzende
Sachdarstellung zum Verwaltungsausschuss am 27.09.05: Der Verwaltungsausschuss hat am 15.03.2005 entsprechend der Beschlussvorlage VO/1421/05 über den Auslegungsentwurf des o. a. Bebauungsplanes nebst Begründung sowie über die Durchführung der öffentlichen Auslegung i. S. von § 3 Abs. 2 BauGB beraten und beschlossen. Dieses Auslegungsverfahren ist, wie in der Beschlussvorlage VO/1607/05 dargelegt, auch bereits durchgeführt worden. Der VA-Beschluss vom 15.03.2005 enthält die Zustimmung zu
den vorgelegten Entwürfen; die Durchführung der Auslegung selbst ist in dem
Beschlusstext nicht enthalten. Diese „textliche“ Lücke könnte u. U. als eine
Verletzung der Vorschriften über die Aufstellung des Bebauungsplanes i. S. von
§ 214 Abs. 1 BauGB ausgelegt werden. Im Interesse der Rechtssicherheit ist der
Beschluss daher vorsorglich um Punkt 4. zu ergänzen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Bebauungsplan, Begründung Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum
- 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. 3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. 4.
Die
öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
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