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Vorlage - VO/1600/05  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp"; Beitrittsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 10
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Regierungsvertretung Lüneburg hat die am 18.02.2005 vom Rat der Stadt Lüneburg beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp" gemäß Erlass vom 06.06.2005 - 52.4-R 1.82-21101-2 - LG/3/05 - LG - 35 mit nachstehenden Maßgaben genehmigt:

 

"1.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB darf erst dann erfolgen, wenn die Planänderung nicht mehr höherrangigem Recht widerspricht, hier dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten.

Begründung:

Das Verfahren zur Entlassung des Geltungsbereiches der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Landschaftsschutzgebiet wird zwar vom Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde durchgeführt und ein positiver Ausgang des Verfahrens ist auch zu erwarten, es fehlt jedoch noch an der formellen Entlassung aus dem LSG.

 

2.

Der Text des Erläuterungsberichtes ist entsprechend der Anhörung und den nachfolgenden Textänderungsvorschlägen bzw. Textergänzungen der Stadt Lüneburg vom 03.06.2005 zu vervollständigen. Dieser ergänzten Fassung des Erläuterungsberichtes ist durch Ratsbeschluss beizutreten.

Begründung:

Dies dient der Eindeutigkeit und Bestimmtheit hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des im Erläuterungsbericht bisher dargestellten Abwägungsvorganges."

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Erlass vom 06.06.2005 mit entsprechendem Ratsbeschluss beizutreten und die o. a. Maßgaben zu erfüllen, zumal insbesondere das Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet mit positivem Ausgang abgeschlossen ist. Die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen im Stadtgebiet Lüneburg vom 14.09.1971, bezogen auf das Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten", wurde im Amtsblatt des Landkreises Nr. 9/2005 vom 14.06.2005 bekannt gemacht. Diese Verordnung ist somit am 15.06.2005 in Kraft getreten. Zwar wurde ein schmaler Streifen im Randbereich von der Entlassung ausgenommen, dieses wirkt sich auf die Flächennutzungsplanänderung jedoch materiell nicht aus. Dort stellt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ohnehin Grünflächen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dar, so dass eine Änderung dieser Darstellung nicht erforderlich ist. Der von der Entlassung ausgenommene Streifen wird lediglich nachrichtlich als Landschaftsschutzgebiet im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.

 

Maßgabe 2 betrifft den Flächennutzungsplan selbst nicht. Die verfügten Ergänzungen des Erläuterungsberichtes sind mit der Regierungsvertretung vorab abgestimmt worden und haben auf den materiellen Inhalt bzw. die Darstellungen des Flächennutzungsplanes ebenfalls keine Auswirkungen. Siehe im einzelnen den nachstehenden Beschlussvorschlag sowie die diesbezügliche Anlage zur Sitzungsvorlage. Die in den Erläuterungsbericht eingearbeiteten Änderungen wurden durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Der erfolgte Abwägungsvorgang wurde zudem insofern verdeutlicht, als das vom Rat am 18.02.2005 beschlossene Prüfungsergebnis der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen dem Erläuterungsbericht nunmehr als Anlage beiliegt.

 

Nach Erfüllung dieser Maßgaben gilt die ergänzte Fassung der 35. Flächennutzungsplanänderung als genehmigt. Eine erneute Auslegung der Planunterlagen ist nicht erforderlich, da, wie bereits ausgeführt, der materielle Inhalt der 35. Änderung unberührt bleibt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        200,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht mit Anlagen, Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1600-05 (80 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1600-05 (50 KB)      
Anlage 3 3 Vermerk-Beitrittsbeschl.-27.06.05 (23 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 4 4 Erl.Ber.35.Änd.-Korrektur-nur neuer Text-08-06-05- (54 KB) PDF-Dokument (35 KB)    
Anlage 5 5 Übersichtsplan -S. 3 zum Erläuterungsbericht- VO-1600-05 (119 KB)      
Anlage 6 6 35. Änd. FNP Wirks.Fass.-Planzeichenerkl.-VO-1600-05 (26 KB)      
Anlage 7 7 35. Änd. FNP Wirks.Fass.-Plan-VO-1600-05 (61 KB)      
Anlage 8 8 35. Änd. FNP Planung-Planzeichenerkl.-VO-1600-05 (28 KB)      
Anlage 9 9 35. Änd. FNP Planung-Plan-VO-1600-05 (62 KB)      
Anlage 10 10 35. Änd. FNP Anl.1 Lageplan zum Baugrundgutachten-VO-1600-05 (71 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 2.-Vorblatt zur Abwägungdoc (19 KB) PDF-Dokument (2 KB)    
Anlage 12 12 Abwägungsvorschläge (1121 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp" nebst Erläuterungsbericht einschließlich Anlagen wird unter Beitritt zu den Maßgaben des Erlasses der Regierungsvertretung Lüneburg vom 06.06.2005 - 52.4-R 1.82-21101-2 - LG/3/05 - LG - 35 beschlossen.

 

2.      Die Maßgaben betreffen im wesentlichen:

 

-          Positiver Ausgang des Verfahrens zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet.

-          Nachstehende textliche Ergänzungen des Erläuterungsberichtes:

-  Benennung ergänzender Anlagen im Inhaltsverzeichnis

-  Klarstellung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung

-  Anmerkungen zur Grundstückssituation

-  Ökologische Beurteilung der Sportflächen gegenüber Wohngebiet

-  Aktualisierung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes

-  Ergänzungen zur Überschwemmungsgrenze

-  Ergänzungen zu Bodenauffüllungen

 

-          Anlagenergänzungen zum Erläuterungsbericht:

-  Anlage 1                  Lageplan mit Kennzeichnung einer Bodenauffüllung

-  Anlage 2                  Abwägungsvorgang zur Behandlung der in der öffentlichen Auslegung vor-

            gebrachten Anregungen