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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden, auf Empfehlung des
Verwaltungsausschusses geänderten Beschluss: Nach
den Bestimmungen der NGO in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg
werden die Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung)
– wie in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt mit folgenden
Betragsänderungen in Punkt 7. der Richtlinie – erlassen: Die
Fachbereichsleitungen erhalten Vergabebefugnisse für Aufträge bis zu 30.000 €,
die Dezernatsleitungen bis zu 50.000 € und der Oberbürgermeister bis zu 75.000
€. Über 75.000 € ist der Verwaltungsausschuss, ggf. nach Anhörung des
zuständigen Fachausschusses vergabebefugt. (12) |
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