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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 89 NGO die in der
Beschlussvorlage genannten überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in
der Gesamthöhe von 41.500,00 Euro und die überplanmäßigen Ausgaben des
Vermögenshaushaltes in Höhe von 500.000,00 Euro. (14,
64) |
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