Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: gem. Ziff. 7 der Richtlinie der Stadt Lüneburg zum Sponsoring vom 25.02.2003 (6-2) sind alle Sponsoringleistungen ( auch Sach- und Dienstleistungen ), bei denen im Einzelfall ein Wert von mehr als 1.000 € zu verzeichnen ist, der/ dem Anti-Korruptionsbeauftragten zu melden. Sponsoringleistungen sind in Abgrenzung zu Spenden solche Leistungen, mit denen der Sponsor in der Regel das Ziel der Werbung für das eigene Unternehmen verfolgt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen entweder selber aktiv mit seinem Sponsoringleistungen wirbt und/ oder der Empfänger der Leistungen in geeigneter Weise auf den Sponsor hinweist. Die
Sponsoringleistungen sind mit folgenden Angaben von der/ dem Anti-Korruptionsbeauftragten
in ein Verzeichnis aufzunehmen, dass einmal jährlich dem Rat vorzulegen ist: ·
Name
der Sponsorin/ des Sponsors ·
Höhe
des Geldbetrages bzw. der Sach- oder Dienstleistung ·
Art
der Verwendung Im Jahr
2004 hat die Stadt Lüneburg nur eine Sponsoringleistung empfangen, die die o.g.
Voraussetzungen erfüllt. Auf die Beilage eines gesonderten Verzeichnisses wird
daher verzichtet. Es
handelt sich hierbei um folgende Sponsoringleistung: Sponsor: Avavon AG,
Helmstedt Höhe des Geldbetrages: 25.000 € jährlich (der Vertrag läuft über 3 Jahre von 2004-2006) Art der Verwendung: Förderung der Arbeit und der Veranstaltungen der Ratsbücherei mit besonderer Schwerpunktsetzung des Kinder-und Jugendbereiches Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 10,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: |
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