Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg hat es sich zum Ziel gesetzt, entsprechend den weltweiten
Maßnahmen zum Schutz des Klimas, zur Reduzierung des CO2 - Ausstoßes
beizutragen. Die
CO2 Emissionen sind vor
allem auf die Verbrennung fossiler Energieträger zurückzuführen. Um nachhaltig
auf die Energieversorgung einzuwirken, ergeben sich im wesentlichen zwei
Handlungsfelder. Ein
Handlungsfeld ist die "erneuerbare Energie", welches sich mit
der Art und Erzeugung von Energie befasst. Das
zweite Handlungsfeld ist der "niedrige Energieeinsatz", wobei
es um möglichst geringe Energieverbräuche geht. Zum
Handlungsfeld "erneuerbare Energie" gehören nachfolgende Formen der
Energiegewinnung: -
die Wasserkraft,
welche in Lüneburg schon voll genutzt wird. -
die Sonnenenergie,
deren verstärkte Nutzung in Form des Sonnenstroms durch die Kampagne
"SolarLokal" vorangetrieben wird, sowie die Bereitstellung von
Bürgersolardächern. Daneben soll die verstärkte Nutzung der Sonneheizung, Solarthermie
unterstützt werden. -
die Geothermie,
für die es in Lüneburg erste Ansätze gibt, z. B. die Nutzung der Erdwärme durch
die VGH. -
die Biomasse,
für die sich Heizwerke auf dem Gelände der Gesellschaft für Abfallwirtschaft
mbH (GfA) und bei der neuen Feuerwehr in Planung befinden. -
das Biogas,
welches von der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) für Heizzwecke und
Stromerzeugung verwendet wird. Um
dieses Handlungsfeld zu unterstützen und die Förderung des privaten Engagements
voranzutreiben, soll der Aufbau und Ausbau eines Fonds erfolgen,
im welchem neben der Stadt Lüneburg auch andere Investoren einzahlen können und
sollten. Insbesondere bei der Planung neuer Baugebiete sollen für diese
Bereiche besondere Schwerpunkte gesetzt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans
Schlieffen-Park sind Regelungen im städtebaulichen Vertrag in Vorbereitung.
Welche Maßnahmen daraus gefördert werden sollen, ergibt sich aus den
anliegenden Förderrichtlinien. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja 25.000,-- Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Förderrichtlinien
der Stadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien
Beschlussvorschlag: Es
wird beschlossen, dass als Beitrag zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes
neben den bisherigen vielfältigen kommunalen Maßnahmen das private Engagement
mit dem Aufbau eines Fonds unterstützt wird. Die
Förderrichtlinien sind als Entwurf in der Anlage beigefügt. |
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