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Vorlage - VO/1605/05  

 
 
Betreff: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" im Rahmen eines 54. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel mit den erforderlichen Stellplätzen. Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule, Zentrum Kaltenmoor" sowie "Parkplatz" für die Allgemeinheit dar.

 

In den bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum 19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 21.03.2005 bis einschließlich 06.05.2005 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.03.2005 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 18.03.2005 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich; lediglich der Erläuterungsbericht ist redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht, Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1605-05 (102 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1605-05 (51 KB)      
Anlage 3 3 Erläuterungsbericht Teil 1 (518 KB)      
Anlage 4 4 Erläuterungsbericht Teil 2 (460 KB)      
Anlage 5 5 Erläuterungsbericht Teil 3 (453 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.