1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum
- 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.
3.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.
4.Die
öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
11.07.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
29.09.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen:
1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum
- 5. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln, wie in
dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 28/VI "Kaltenmoor-Zentrum - 5. Änderung" mit
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.
3.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.
4.Die
öffentliche Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.