Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 89 NGO den vorgenannten
überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in der Gesamthöhe von 41.500,00
Euro und den überplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von
500.000,00 Euro.
29.09.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 89 NGO die in der
Beschlussvorlage genannten überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in
der Gesamthöhe von 41.500,00 Euro und die überplanmäßigen Ausgaben des
Vermögenshaushaltes in Höhe von 500.000,00 Euro.