Beschluss:   Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:   Es wird gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.   
Abstimmungsergebnis:      Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 0   Enthaltungen: 2  
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