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Vorlage - VO/10020/22  

 
 
Betreff: Erstellung der Innenstadt-Strategie für das Landesfördermittelprogramm "Resiliente Innenstädte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kubisch, Herr Neumann, Frau Duda
Federführend:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kubisch, Finn  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ aufgelegt.  Das Programm umfasst insgesamt 61,5 Mio. € für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 und soll niedersächsische Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte zukunftssicher zu gestalten und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.

 

Bei Aufnahme der Hansestadt Lüneburg in das Programm stünden Fördermittel in Höhe von 3,95 Mio. € bei einer Förderquote von 60 % zur Verfügung. Der Eigenanteil würde 2,65 Mio. € (40 %) betragen, sodass für einen Zeitraum von rund sechs Jahren ein Gesamtvolumen von 6,6 Mio. € zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stehen würde.

 

Mit Beschluss vom 19.08.2021 (VO/9659/21) hat der Verwaltungsausschuss die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit einem Dienstleister die Bewerbung um Fördermittel aus dem Förderprogramm vorzubereiten.

 

Die vorbereitete Fördermittelbeantragung besteht aus zwei Stufen:

 


Stufe 1 - Aufstellung einer ganzheitlichen Strategie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Innenstadt

 

Für die erste Stufe muss bis zum 21.04.2022 ein inklusives Strategiekonzept eingereicht werden. Im Juni 2022 entscheidet eine Jury über die Aufnahme der Kommunen in das Förderprogramm.

 

Das einzureichende Strategiekonzept soll kreative und innovative Lösungsansätze beschreiben, um eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Innenstadt zu erzielen.

 

Dieses umfasst ein Handlungskonzept unter Einbeziehung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial, ökonomisch und ökologisch). Zur Erstellung des Konzeptes wurde auf das entwickelte Leitbild als erste Stufe des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) zurückgegriffen. Um der kurzen Bearbeitungszeit gerecht zu werden, wurde die Strategie gemeinsam mit einem Dienstleister erarbeitet.

 

Die interne Bearbeitung erfolgt bisher gemeinsam durch die Stabsstelle 01S – Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme und den Bereich 34 – Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Perspektivisch wird das Thema gemeinsam mit dem ISEK in der neuen Stabsstelle „Nachhaltige Stadtentwicklung“ bearbeitet. Die finalisierte Strategie fließt in das ISEK ein.

 

Die entstehenden Kosten für die Strategieerstellung sind vom Land Niedersachsen im Rahmen des Fördermittelprogramms „Perspektive Innenstadt“ mit bis zu 90 % förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde bei der NBank bereits eingereicht.

 

Bisheriger Ablauf/Ergebnisse:

 

Nach einer Analyse der Ausgangssituation fanden am 31.01. und 28.02.2022 zwei Workshops zur Strategieerstellung statt, an denen rund 25 Akteure der Stadtgesellschaft teilgenommen haben. Darin wurden 14 auf die Analyse aufbauende Thesen mit Innenstadtbezug und 50 verschiedene Projektansätze unter Beachtung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen diskutiert, welche aus dem Leitbild der Hansestadt Lüneburg abgeleitet wurden und sich an diesem orientieren.

Zusätzlich wurden die Bürger:innen im Rahmen einer Online-Befragung beteiligt. Dabei wurden ebenfalls die im Workshop diskutierten 14 Thesen bewertet und Projektansätze zur Auswahl gestellt, von denen die Teilnehmenden bis zu fünf priorisieren konnten. An dieser Befragung haben mehr als 1.000 Personen teilgenommen.

 

Aus beiden Formaten wurden dabei verschiedene Handlungsfelder abgeleitet. Dazu zählen unter anderem die Umsetzung der Mobilitätswende, eine vermehrte Begrünung der Innenstadt, die Schaffung von neuen Orten zur Erholung sowie dem konsumfreien gemeinschaftlichen Aufenthalt, eine verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten und die Gestaltung von Event-Programmen für die Innenstadt. Auch die Themenfelder „Wohnen in der Innenstadt“, „Universität und Wissen in die Innenstadt holen“ und ein neuer Umgang mit dem Denkmalschutz wurden als bedeutsam und Ansatzpunkte für künftige Projekte festgehalten.

Gemein haben diese Handlungsfelder, dass in der Regel dezentrale Lösungen und Projekte vorgeschlagen wurden, um die Innenstadt insgesamt und nicht nur einzelne Orte weiterzuentwickeln. Sie verbindet, dass die Innenstadt stärker belebt, als soziales und kulturelles Zentrum ausgebaut, digitaler, erlebnisreicher und insgesamt aufgewertet werden soll. Auch durch die hierdurch erhoffte Frequenzsteigerung soll die Resilienz der Innenstadt als Ganzes nachhaltig gestärkt werden.

 

Die Online-Umfrage hat die in den Workshops aufgestellten Thesen und Handlungsfelder im Wesentlichen, auch geschlechter- und generationenübergreifend, bestätigt. Während die gegenwärtigen und besonders lokal geprägten Strukturen als großer Vorteil gegenüber anderen Kommunen wahrgenommen wurde, ist dennoch lediglich eine Minderheit der Auffassung, dass die Entwicklung zunächst abgewartet werden solle. Besonders die Aspekte bezüglich einer stärkeren Orientierung an den sich ändernden klimatischen Verhältnissen und der Nutzung von Innenstadtflächen für Wohnraum und sozialen Austausch und kulturelle Veranstaltungen haben große Zustimmung erfahren.

 

Im Ergebnis konnten durch diese Workshops, die Online-Umfrage und die anschließende umfangreiche Nachbereitung für die Erstellung der Strategie wesentliche, mit dem Leitbild der Hansestadt Lüneburg in Einklang stehende Handlungsfelder erarbeitet und hinsichtlich der maßgeblichen Aspekte geschärft werden.

 

Das Strategiepapier ist in der Anlage 1 beigefügt und enthält entsprechend den Förderkriterien eine Abgrenzung des Fördergebietes, die Beschreibung des Handlungsbedarfs und das daraus abzuleitende Strategiekonzept. Es wird dargestellt, wie die Querschnittsziele der EU und des Landes Niedersachsen erreicht werden. Zudem wird mit den Leitprojekten beschrieben, wie das Handlungskonzept in Lüneburg exemplarisch umgesetzt werden könnte. Diese Projekte sind im Folgezeitraum flexibel auszugestalten, sodass keine explizite Bindung besteht. Vielmehr wird durch dieses Strategiepapier ein Handlungsrahmen mit inkludierter Richtungsvorgabe für die zukünftige Innenstadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg geschaffen, in dem die Projekte gestaltet werden können.

 

Darüber hinaus ist der Beteiligungsprozess sowie die Organisation und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe zu beschreiben.

 

Steuerungsgruppe:

 

Im Förderantrag ist eine Steuerungsgruppe zu benennen, welche im weiteren Verlauf die Projekte diskutiert und die Prüfung ihrer Förderwürdigkeit vornimmt. Die abschließende Prüfung der Förderfähigkeit und Bewilligung der einzelnen Projekte übernimmt die NBank, wofür die positive Stellungnahme der Steuerungsgruppe zwingend erforderlich ist.

Es ist geplant die Empfehlungen der Steuerungsgruppe für Projekte als Entscheidungsgrundlage für den Rat heranzuziehen.

 

Für die Besetzung dieser Steuerungsgruppe gibt der Fördermittelgeber folgende Besetzung/Kriterien vor:

  • Vertreter:innen der Stadt/Gemeinde (stimmberechtigt)
  • Wirtschafts- und Sozial-Partner und/oder Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, z. B. relevanter lokaler Vereine und Verbände, die mit ihrer Expertise alle drei Handlungsfelder (Soziale Aspekte / Ökologische Aspekte / Ökonomische Aspekte) abdecken (stimmberechtigt)
  • Vertreter:innen des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung (beratend)

 

Außerdem ist für die Steuerungsgruppe ist ein möglichst hohes Maß an Diversität und eine Gleichstellungsquote anzustreben.

 

In dem anliegenden Strategiepapier ist daher die folgende, institutionell geprägte, Zusammensetzung angedacht. Es sollen 26 Akteure aus folgenden Bereichen benannt werden:

 

 

Abb: Darstellung der beabsichtigten institutionellen Besetzung mit farblicher Zuordnung der Dimensionen der Nachhaltigkeit (rot = soziale Aspekte, blau = ökonomische Aspekte, grün = ökologische Aspekte, gelb = politische Vertreter:innen, grau = Verwaltung & Amt für regionale Landesentwicklung)

 

Nach aktueller Planung wird eine Parität bezüglich der Geschlechterverteilung erreicht. Die aktuell geplante Besetzung sieht zudem eine Überschneidung mit Mitgliedern des Beirates Innenstadt vor (rund 40 %).

 

Stufe 2 - Umsetzung der entwickelten Strategie durch entsprechende Einzelprojekte

 

Die Steuerungsgruppe beurteilt Projekte nach einem im Konzept festgelegten Bewertungsraster auf ihre Eignung zur Umsetzung der Strategie sowie die Erfüllung der Querschnittsziele. Projekte, die von der Steuerungsgruppe als förderwürdig eingestuft wurden, werden dem Rat zur Beschlusslage vorgelegt. Bei Zustimmung erfolgt eine Projektbeantragung bei der NBank.

 

Im Haushalt 2022 wurden für die Projekte bisher keine Mittel vorgesehen. Bei Aufnahme in das Förderprogramm werden diese im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 entsprechend veranschlagt.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Das Handlungskonzept verfolgt grundsätzlich die Umsetzung der SDGs.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.


B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2,65 Mio. € (Eigenanteil 40 %; 2023 bis 2027)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Veranschlagung erfolgt bei Förderzusage ab Haushalt 2023

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: 3,95 Mio. € (Förderanteil 60 %; 2023 bis 2027)

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Strategiekonzept Resiliente Innenstadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Strategiekonzept Resiliente Innenstadt Lüneburg (3121 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg

 

a)      beschließt das als Anlage 1 beigefügte Strategiepapier zur Bewerbung der Hansestadt Lüneburg um Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Resiliente Innenstädte“ inkl. der darin beschriebenen Leitprojekte,

 

b)      erklärt seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der dargestellten Steuerungsgruppe sowie zur gemeinsamen Umsetzung der Strategie und

 

c)      bestätigt die Bereitschaft, die Kofinanzierung in Höhe von 2,65 Mio. € für einzelne Projekte im Rahmen des Programmes in den Jahren 2023 bis 2027 bereitzustellen.