Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.
Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 100.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Im Jahr 2021 wurden einundzwanzig über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 676.962,00 EUR bereitgestellt.
Zusätzlich erfolgte für das Hospital zum Großen Heiligen Geist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.300,00 €.
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: n/a c) an Folgekosten: n/a d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen
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