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Vorlage - VO/10009/22  

 
 
Betreff: Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Kenntnisnahme
24.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
29.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 100.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2021 wurden einundzwanzig über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 676.962,00 EUR bereitgestellt.

 

Zusätzlich erfolgte für das Hospital zum Großen Heiligen Geist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.300,00 €. 

 

Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: n/a

c)  an Folgekosten: n/a

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1: Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 21 (117 KB)